Für Menschen, die Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine Unterkunft zur Verfügung stellen wollen, gibt es ein Formular auf einer eigens für die Ukraine-Hilfe eingerichteten Internetseite des Innenministeriums (www.ukraine-hilfe.bayern.de). Über diese Seite sind Spenden möglich, man kann sich aber auch als Dolmetscher registrieren lassen. Wer Wohnraum anbieten möchte, kann das vorübergehend und kostenlos tun (dafür gibt es derzeit keine staatlichen finanziellen Hilfen) – oder Wohnungen dauerhaft vermieten. Wenn die Geflüchteten Miete zahlen müssen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, bekommen sie Hilfe vom Staat – denn auch wenn ukrainische Flüchtlinge derzeit keinen Asylantrag stellen müssen, bekommen sie Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das gilt dann, wenn sie nicht mit eigenem Vermögen dafür aufkommen können. Grundsätzlich haben Geflüchtete aus der Ukraine auch eine Arbeitserlaubnis in Deutschland und sind krankenversichert.
Wer den Geflüchteten mit einer Unterkunft helfen möchte, kann sich auch an das jeweilige Landratsamt wenden. Fast überall wurden dafür Koordinierungsstellen eingerichtet. Viele Fragen zum Thema Unterkunft werden auch auf der Seite www.unterkunft-ukraine.de beantwortet. Es gibt auch Stellen, die Geflüchteten bei der Bewältigung von Traumata helfen, zum Beispiel das Beratungszentrum Refugio München. Ansprechpartner können auch Hilfsorganisationen oder die Kirchen vor Ort sein.