München – Die Stadt Augsburg hat im Streit um das örtliche Klimacamp von Fridays-for-Future-Aktivisten erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschied gestern, dass ein Bescheid der Stadt, mit dem das Protestcamp aufgelöst werden sollte, rechtswidrig gewesen sei. Der VGH bestätigte damit die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts in der ersten Instanz und wies die Berufung der Stadt zurück. Der Senat habe allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, erklärte der VGH-Sprecher Andreas Spiegel.
Eine Gruppe von Fridays for Future hatte am 1. Juli 2020 neben dem Augsburger Rathaus das Camp errichtet, um für mehr Klimaschutz-Maßnahmen zu demonstrieren. Bereits nach wenigen Tagen war der Stadt das Protestcamp ein Dorn im Auge, sodass die Verwaltung am 10. Juli 2020 mit einem Bescheid feststellen wollte, dass es sich bei dem Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele. So sollte bereits damals die Rechtsgrundlage für eine Räumung des Camps geschaffen werden. Doch am Augsburger Verwaltungsgericht scheiterte die Stadt. lby