Gesetzesreform: Fahrlehrer in Sorge

von Redaktion

VON KATRIN WOITSCH

München – Eigentlich wäre jetzt der Moment da, auf den Jürgen Kopp und viele andere Fahrlehrer in Bayern seit Monaten warten. Die 2G-Regel ist zu 3G gelockert worden. Heißt: Auch ungeimpfte Fahrschüler dürfen wieder Theorie- und Fahrstunden nehmen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben. Die vergangenen Monate war das nur für Geimpfte erlaubt. Der Andrang ist groß, berichtet Kopp. „Viele Fahrschüler sind durch diese Zwangspause sehr ausgebremst worden“, sagt er. Natürlich sei es nicht so einfach, nun alle schnell auf die Fahrprüfungen vorzubereiten. Denn die Infektionszahlen sind hoch, es gibt häufig kurzfristige Absagen von Fahrstunden, weil Schüler ein positives Test-Ergebnis bekommen haben. Das würden die meisten Fahrschulen aber gut meistern, berichtet er.

Sorgen bereitet ihm jedoch etwas ganz anderes. Der Verkehrsausschuss hatte dem Bundesrat empfohlen, gesetzlich eine Möglichkeit dafür zu schaffen, dass der Theorie-Unterricht für Fahrschüler auch ohne Pandemie-Zwänge komplett online stattfinden darf. Kopp ist auch Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrer. Er weiß, dass bei diesen Plänen viele kleinere Fahrschulen auf der Strecke bleiben würden. Gegen reine Online-Fahrschulen mit Billig-Preisen hätten sie keine Chance auf dem Markt. Noch besorgter ist er aber über die Fahrsicherheit der Schüler, die die Theorie nur noch im Online-Unterricht verfolgen würden. „Die Erfahrungen aus dem Lockdown haben gezeigt, dass sich die Fahrschüler während des Distanzunterrichts kaum in Diskussionen einbringen, häufig abgelenkt sind und eher passiv teilnehmen“, berichtet er. Das wiederum habe große Auswirkungen auf den Lerneffekt und die Einstellungen zur Verkehrssicherheit. Außerdem würden die Fahrschulen vor Ort Schwerpunkte nach regionalen Besonderheiten setzen. „Sie bereiten ihre Schüler auf den Münchner Berufsverkehr oder hügelige Landstraßen vor“, betont er. „Das macht eine reine Online-Fahrschule nicht.“ Deshalb würden die meisten Schüler auch trotz Billig-Angeboten kein Geld auf dem Weg zum Führerschein sparen, glaubt er. Im Lockdown hätten wegen des reinen Distanzunterrichts viele Fahrschüler bis zu fünf zusätzliche Praxisstunden nehmen müssen. „Fahrlehrer kennen ihre Schüler und deren Kompetenz, sie können ihnen genau sagen, welche Themen sie sich noch mal gut ansehen müssen.“

Im Bundesrat hatten sich vor allem die Länder Niedersachsen und Hessen dafür ausgesprochen, den theoretischen Fahrschulunterricht als reinen Distanzunterricht dauerhaft zu ermöglichen. Vor Kurzem hat der Bundesrat eine Empfehlung zur Überarbeitung der aktuellen Fahrlehrer-Verordnung beschlossen. Dazu tagen nun Arbeitsgruppen, ob eine Gesetzesänderung kommen wird, ist laut Jürgen Kopp noch völlig offen. Bis Ende Juni gilt der reine Distanzunterricht bei Fahrschulen noch als pandemiebedingte Ausnahmeregelung. Danach wäre wieder nur Präsenzunterricht möglich, sollte es keine Gesetzesreform geben. Der Bundesrat begründet seine Empfehlung mit den positiven Erfahrungen des Lockdowns. Jürgen Kopp würde sich wünschen, die Fahrlehrerverbände würden einbezogen in diesen Prozess, um gemeinsam ein stimmiges Konzept zu erarbeiten. „Wir sind ja nicht komplett gegen Online-Unterricht“, betont er. Es gebe Inhalte, die sich die Schüler gut selbst aneignen können, zum Beispiel das Wissen über Verkehrsschilder. „Ein Teil des Unterrichts muss aber in Präsenz erhalten bleiben. Reiner Online-Unterricht kann nie dieselbe Ausbildungsqualität bieten.“

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