Impf-Pflicht in Kraft – mit Übergangsfrist

von Redaktion

München – Seit gestern gilt die Impf-Ppflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen – sie wird aber nur schrittweise umgesetzt. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen, erst ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impf-Pflicht dagegen ab sofort. Für alle übrigen wird die Pflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab sofort müssen die betroffenen Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten.  lby

Artikel 1 von 11