München – Ab Montag entfällt an den Grund- und Förderschulen für die Schüler am Platz die Maskenpflicht. Das Kultusministerium hat jetzt aber klargestellt, dass diese Regelung nicht für die Lehrer gilt. Anders ausgedrückt: Für sie bleibt es bei der Maskenpflicht im Unterricht. Eine Begründung wurde nicht genannt.
Eine Woche später soll auch in den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen die Maskenpflicht für die Schüler entfallen. Weiter heißt es in den Informationen des Kultusministeriums: „Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse gilt für die Schülerinnen und Schüler während des ,intensivierten Testregimes’ für einen Zeitraum von fünf Unterrichtstagen die Maskenpflicht auch wieder am Sitzplatz während des Unterrichts bzw. während der Ganztagesangebote bzw. der Mittagsbetreuung.“
Die anhaltende Corona-Welle belastet auch die Kliniken – sowohl durch steigende Behandlungszahlen als auch durch Infektionsfälle unter dem Personal. So gibt es an der Fürstenfeldbrucker Kreisklinik einen „Höchststand an Ausfällen“, wie Pflegedirektor Wilhelm Huber sagte. Auch die Zahl der Corona-Patienten steigt. Zwischen Mitte Februar und Mitte März waren es rund 20 Patienten auf der Normalstation und im Schnitt zwei Fälle auf der Intensivstation. Inzwischen gibt es 31 Corona-positive Personen auf der Normalstation und drei auf der Intensivstation.
Die Situation in Fürstenfeldbruck ist nicht ungewöhnlich. „Seit Ende Februar ist bei den Belegungszahlen mit Covid-19-Patienten im Intensivbereich keine Entspannung zu verzeichnen“, berichtet die Regierung von Oberbayern. Bei den sogenannten Normalpflegebetten sei die Zahl der Neuaufnahmen von Patienten mit der Haupt- oder Nebendiagnose Covid-19 „signifikant angestiegen“. Auch die Personalsituation sei angespannt.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen weiterhin auszusetzen. Medizinisch dringliche Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen bleiben davon ausgenommen. Die zuletzt bis 18. März befristeten Anordnungen werden für die 57 oberbayerischen Corona-Schwerpunkt-Krankenhäuser als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor Covid-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten, bis einschließlich 2. April verlängert. mm