Viele Geflüchtete gelten in Deutschland als ungeimpft

von Redaktion

München – Geflüchtete aus der Ukraine, die in ihrer Heimat mit dem chinesischen Impfstoff Sinovac oder dem russischen Sputnik V geimpft worden sind, gelten in der EU als ungeimpft. Beide Impfstoffe sind hier nicht zugelassen, Wissenschaftler hatten immer wieder Zweifel an der Wirksamkeit dieser Impfstoffe geäußert.

Die Impfquote ist in der Ukraine mit 34,5 Prozent ohnehin schon sehr niedrig. Ein Großteil der Menschen hat Sinovac oder Sputnik V geimpft bekommen. Ihnen empfiehlt die Ständige Impfkommission eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Der Abstand zur letzten Impfung sollte mindestens vier Wochen betragen.

Da viele Geflüchtete vorerst in großen Unterkünften untergebracht sind, ist das Risiko von Corona-Ausbrüchen groß. Das Gesundheitsministerium hat die Impfzentren aufgefordert, schnell und unbürokratisch Impfungen für Geflüchtete zu ermöglichen, berichtet ein Sprecher. Mobile Impfteams fahren bereits in die Unterkünfte, in den Ankerzentren können auch die Ärzte vor Ort Corona-Impfungen durchführen. Zur Resonanz liegen bisher noch keine Daten vor, sagt der Ministeriumssprecher. Auch in vielen Impfzentren sei die Impfung für Geflüchtete ohne Voranmeldung möglich. Das Ministerium hat Informationen dazu in ukrainischer Sprache auf seiner Homepage veröffentlicht.

Grundsätzlich besteht für die Menschen aus der Ukraine die Möglichkeit, sich für ihre Corona-Impfung ein digitales Zertifikat ausstellen zu lassen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn sie einen der beiden nicht zugelassenen Impfstoffe erhalten haben. Oder wenn sie ohne ihre Impfdokumente in Deutschland ankommen. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt in diesen Fällen, die Corona-Impfung als nicht durchgeführt anzusehen. Die Impfungen sollten in Deutschland nachgeholt und dann entsprechend dokumentiert werden.  kwo

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