München – Im Rechtsstreit um einen ausgetauschten Kachelofen bekommt ein Hausbesitzer aus dem Landkreis Dachau keinen Schadenersatz von seinem Schornsteinfeger. Der Kläger hatte seinen Ofen nach einem Hinweis des Bezirksschornsteinfegers auf entsprechende gesetzliche Fristen für rund 7000 Euro austauschen lassen, um im Falle des Ausfalls seiner Heizung weiterhin über eine Wärmequelle zu verfügen. Wie das Landgericht München I gestern mitteilte, stieß er jedoch im Nachhinein auf eine Regelung, wonach er seinen alten Ofen im Katastrophenfall auch ohne Nachrüstung hätte nutzen können.
Hätte der beklagte Schornsteinfeger ihm dies gesagt, hätte er seinen Kachelofen als „Schmuckstück“ behalten und kein Geld für einen neuen Ofen ausgegeben, argumentierte der Mann vor Gericht. Er forderte deshalb den Ersatz der Nachrüstkosten von rund 7000 Euro. Doch das Gericht sah weder eine Pflichtverletzung des Bezirkskaminkehrermeisters noch einen dem Kläger entstandenen Schaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. lby