Im Konzil von Trient wurde 1563 festgelegt, dass in der gesamten katholischen Kirche Matrikelbücher geführt werden. Gemäß dieser Anordnung mussten alle Pfarrer in Bayern bis zur Einführung von staatlichen Standesämtern im Jahre 1876 alle Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle in ihren Pfarrmatrikeln p
Dieser Artikel (ID: 1611088) ist am 26.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).