Ganz Bayern ein Hotspot?

von Redaktion

Grüne fordern landesweite Anwendung der neuen Regelung

VON SEBASTIAN HORSCH

München – Die Landtags-Grünen fordern, dass die neue Corona-Hotspot-Regel für ganz Bayern angewendet wird. Wichtig sei vor allem der Erhalt der FFP2-Maskenpflicht in öffentlich genutzten Innenräumen. In einem Brief bitten Fraktionschefin Katharina Schulze und der grüne Landtags-Vizepräsident Thomas Gehring deshalb Parlamentspräsidentin Ilse Aigner (CSU), eine entsprechende Abstimmung auf die Tagesordnung für die Plenarsitzung am 30. März zu setzen. „Die Infektionszahlen sowie die Belastung der Kliniken in Bayern sind extrem hoch“, heißt es darin.

Der Hintergrund: Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz können die Länder nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben verhängen – etwa zu Masken und Tests in öffentlichen Verkehrsmitteln, Pflegeheimen oder Kliniken. Doch wenn der Landtag in regionalen Hotspots eine kritische Lage feststellt, können dort auch noch weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln angeordnet werden. Dem Gesetz nach müssen diese Hotspots allerdings Gebietskörperschaften entsprechen. Verschiedene Auffassungen bestehen darüber, ob auch ganze Bundesländer zum Hotspot erklärt werden können. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern behalf sich am Donnerstag damit, dass er alle sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin als Hotspots einstufte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont am Freitag: „Wenn Hotspot-Regelungen ergriffen werden, können diese ein ganzes Bundesland umfassen.“ Es gebe darüber auch keinen Dissens zwischen ihm und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Voraussetzung sei allerdings, dass in allen Teilen des Bundeslandes eine Überlastung im Gesundheitswesen drohe. Zudem gehe auch von einzelnen Hotspots eine Signalwirkung aus. Lauterbach appelliert deshalb erneut an die Länder, die Regelungen anzuwenden.

Also ein Modell auch für Bayern? Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht nach wie vor zu große rechtliche Unklarheiten. Die Hotspot-Bestimmungen seien nicht rechtssicher und das Gesetz deshalb nicht praktikabel. „Aus meiner Sicht ist ganz Deutschland ein Hotspot, weil bundesweit massiv Personal im Gesundheitswesen ausfällt“, sagt Holetschek unserer Zeitung. „Eine bundesweite Regelung wäre deshalb die beste Lösung“ – zumindest aber müsse der Bund die Hotspot-Regel nachbessern.

Und wenn das nicht passiert? „Dann werden wir die uns zur Verfügung stehenden Basisschutzmaßnahmen sicherlich strikt umsetzen. Zudem sind Empfehlungen zum Maskentragen in Innenräumen ein mögliches Mittel“, sagt Holetschek. „Darüber hinaus könnte Bayern Regelungen treffen, um die Personalausfälle im medizinischen Bereich abzufedern – etwa durch Möglichkeiten, sich nach einer überstandenen Infektion schneller wieder freizutesten.“

Die bayerischen Grünen sehen hingegen die Staatsregierung in der Pflicht. „Die Söder-Regierung zerredet lieber die Beschlüsse der Bundesregierung, statt ihren Teil zur Pandemiebekämpfung beizutragen“, kritisiert Schulze. Denn die Zeit sei fast abgelaufen, „um weiteren Schutz für die Menschen in Bayern über den 2. April hinaus zu sichern und ihnen Klarheit zu geben, wie es weitergeht in der Pandemie“.

Holetschek verweist hingegen darauf, dass auch das grün regierte Baden Württemberg die Hotspot-Regelung scharf kritisiert. Zudem hält er einen direkten Übergang zur Hotspot-Regelung nach Ablauf der Übergangsfrist nicht für zwingend nötig. „Wir können auch erst einmal die Basismaßnahmen umsetzen und wenn nötig später den Landtag über Hotspots entscheiden lassen.“

Auch FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen weist das Ansinnen der Grünen zurück – wenn auch mit anderer Begründung: „Wir müssen, wie fast alle anderen europäischen Länder auch, zur Normalität zurückkehren.“

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