Schwarzbau: Bauherr verteidigt sich

von Redaktion

Weiter Ärger um Abrissverfügung für drei Einfamilienhäuser

Wolfratshausen – Der Bauherr der drei als Schwarzbauten eingestuften Einfamilienhäuser im Wolfratshauser Ortsteil Weidach hat gegenüber unserer Zeitung erstmals Fehler eingeräumt. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte er, er sei bereit, für die „Fehler“ auch „zu büßen“ – „aber auf eine sinnvolle Art und nicht einhergehend mit Wertevernichtung“, sprich dem Abbruch der drei Einfamilienhäuser.

Hintergrund: Das Landratsamt in Bad Tölz hatte wie berichtet für die Häuser den Abriss verfügt. „Der Abriss muss bis zum 1. Oktober erfolgt sein“, sagte Maya Mantel, Leiterin des Kreisbauamts.

Die Grundstücke am Isarspitz habe er 2016 gekauft, erläutert der Bauherr, der unserer Zeitung bekannt ist, aber anonym bleiben will. „Ich wusste nicht, wie problembehaftet das Grundstück war, und ich habe noch nie im Außenbereich gebaut.“ Für das Grundstück hätten die Vorbesitzer eine Baugenehmigung erhalten. Er wiederum habe bei der Prüfung der Eingabepläne, die der Architekt des Voreigentümers eingereicht hatte, einige Punkte festgestellt, die in seinen Augen „nicht für vernünftiges Wohnen gemacht waren“. Ein Beispiel: „Wer möchte ein Einfamilienhaus haben, bei dem er fünf Stufen hochlaufen muss?“ Aus diesem Grund habe er das Gelände, das rund 80 Zentimeter unterhalb der Straße lag, auffüllen lassen –abweichend von der Baugenehmigung. Bis jetzt habe man ihm auch nicht erklären können, warum Carports genehmigt wurden, die von ihm errichteten Garagen dagegen nicht erlaubt seien. Er sei fast 30 Jahre im Geschäft und sei davon ausgegangen, es sei „gängige Praxis“, dass „Planungsfehler“ während der Bauphase „korrigiert“ werden dürften und „nachträglich“ legalisiert werden. Doch beim Landratsamt habe er damit kein Gehör gefunden.  cce

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