München – Am Freitag ist das vom Landtag beschlossene neue Abgeordnetengesetz in Kraft getreten. Damit sollen die Bürger einen genaueren Einblick bekommen, welchen Tätigkeiten die Abgeordneten im Landtag neben ihrem Mandat nachgehen und welche Einkünfte sie damit erzielen. Das im Dezember beschlossene Gesetz war eine Reaktion auf die Maskenaffäre der CSU. Zunächst hatte Ministerpräsident und Parteichef Markus Söder seiner Partei strengere Regeln verordnet, dann folgte auch der Landtag. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sagte: „Das neue Abgeordnetengesetz zeigt: Wir meinen es ernst mit der Transparenz.“
Die Einkünfte müssen nun nicht mehr wie bisher stufenweise angegeben werden, sondern auf den Betrag genau und ab dem ersten Euro. Beteiligungen müssen schon ab drei Prozent gemeldet werden (bisher 25 Prozent). Grundsätzlich bleiben Nebentätigkeiten zwar möglich, teilte der Landtag mit, Interessenskonflikte mit dem Mandat sollen aber künftig generell vermieden werden. Deshalb seien Nebentätigkeiten von Abgeordneten mit der öffentlichen Hand künftig massiv eingeschränkt.
Die Abgeordneten haben nun drei Monate Zeit, ihre Nebeneinkünfte dem Landtagsamt zu melden. Am 1. Juli werden die Angaben dann auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht. mm