Wenn Schwarzfahrern Gefängnis droht

von Redaktion

VON CORNELIA SCHRAMM

München/Berlin – Eine Chance bekommt Zora B. noch. „Nächstes Mal müssen Sie aber ins Gefängnis“, warnt sie die Richterin am Amtsgericht München eindringlich. Eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten hat die 58-Jährige bekommen. Die ist zur Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre lang sollte die gebürtige Ungarin also nicht mehr ohne gültiges Ticket mit Bus, Bahn oder Tram fahren – sonst muss sie in Haft. Für den Staat ist Schwarzfahren immerhin keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Wiederholungstäter können eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bekommen. Noch.

Ihren richtigen Namen will Zora B. nicht in der Zeitung lesen. Zu sehr schämt sie sich, schon zum siebten Mal vor Gericht zu sitzen – immer wegen Schwarzfahrens. Jedes Mal hatte sich ein hohes Bußgeld angesammelt, weil sie Mahnungen ignorierte und Raten nicht zahlen konnte. Vergangenen März fuhr Zora B. mit der S-Bahn von Pasing zum Arzt in die Innenstadt – statt 6,80 Euro für eine gültige Fahrkarte muss sie jetzt 1200 Euro berappen.

„Bitte helfen Sie mir“, sagt die Angeklagte, die in einem Jogginganzug vor Gericht erschienen ist. „Ich bin nur Reinigungskraft und kann das Geld nicht herzaubern. Ich konnte neun Monate nicht arbeiten, weil ich einen Herzinfarkt hatte.“ Die Atteste liegen der Richterin vor. Doch: Die Angeklagte ist wegen Schwarzfahrens einschlägig vorbestraft. Vor Gericht wird es nun ernst. „Eine Geldstrafe wäre nicht richtig, weil sie Sie nur weiter in die Armutsspirale drängen würde“, sagt die Richterin. Die alleinerziehende Mutter Zora B. lebt von 438 Euro Kinder- und 280 Euro Wohngeld. „Sehen Sie die Strafe bitte als Warnung.“

Fast eine Stunde dauert es, bis die Richterin das Urteil fällt. Eine Dolmetscherin übersetzt ins Ungarische. Die Richterin lässt sich die finanzielle und familiäre Lage der Angeklagten detailliert schildern und wägt die Strafe individuell ab. Für sich seien solche Verfahren zeitlich eher unterdurchschnittlich aufwendig, heißt es vom Amtsgericht München. Die Masse macht’s aber. Auch heute steht im Anschluss gleich noch eine Verhandlung an.

Mehmet A. (Name geändert) wurde vergangenes Jahr auch schon zum wiederholten Male beim Schwarzfahren erwischt. Ein Ticket für 1,70 Euro hat er nicht gelöst. Jetzt sollte er 800 Euro zahlen – erhob aber Einspruch. „Warum?“, fragt die Richterin. „Sie haben schon 1600 Euro gepfändet“, so der Angeklagte. Dann stellt sich heraus: Er hat den Überblick verloren und nicht verstanden, dass wegen erneuten Schwarzfahrens schon wieder ein Verfahren gegen ihn begonnen hat. Die Zahl der Schwarzfahrer erfasst das Bayerische Justizministerium nicht. 2020 wurden aber wegen „Erschleichens von Leistungen“ – wozu auch Schwarzfahren zählt – 4291 Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt. 61 Menschen traten eine Haftstrafe an (Stand: März 2021).

Der Paragraf 265a steht seit 1935 im Strafgesetzbuch. Das Reichsgericht musste damals eine Strafrechtslücke füllen. An Münzfernsprechern wurde mit breitgeklopften Zwei-Pfennig-Stücken statt Groschen bezahlt. Das galt nicht als Betrug, weil kein Mensch, sondern ein Automat überlistet wurde. Gleiches galt für Drehkreuze am Bahnhof. Wer ohne Ticket Zug fährt oder Veranstaltungen besucht oder kleinere Diebstähle durchführt, erschleicht sich bis heute eine Leistung.

Katja Meier (Grüne), Sachsens Justizministerin, nannte den Paragrafen kürzlich ein „Relikt der Nazi-Zeit“, für die die Kriminalisierung eines bloßen Zivilunrechts typisch gewesen sei. Meier steht nicht allein. SPD, FDP und Grüne wollen Schwarzfahren „entkriminalisieren“ und es von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Die Ampel will das Strafrecht „mit Fokus auf historisch überholte Straftatbestände und die schnelle Entlastung der Justiz“ modernisieren. Und in der Tat: „In der Masse würde eine Abstufung zu einer Ordnungswidrigkeit zu einer gewissen Entlastung führen“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. „Dort sollten die sitzen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden“, sagte er. Nicht die, die wegen geringen Einkommens Rechnungen nicht zahlen können und so eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ antreten.

Die Münchner Verkehrsgesellschaft sieht die Ampel-Pläne kritisch. „Das absichtliche Erschleichen einer Leistung sollte eine Straftat bleiben“, sagt ein Sprecher. „Nur wenn es sich um eine Straftat handelt, ist das Hinziehen der Polizei zur Feststellung der Personalien möglich.“ Rund 596 Millionen Fahrgäste nutzen die MVG im Jahr. Rund drei Prozent ohne gültiges Ticket, schätzt das Unternehmen. So entstehe ein enormer Schaden. Löst jeder der 17,8 Millionen Schwarzfahrer auch nur einmal keine Einzelfahrt für 3,50 Euro, liegt der Schaden bei 6,2 Millionen Euro.

Das Bayerische Justizministerium lehnt die Ampel-Pläne ebenfalls ab. „Nicht nur zum Schutz des Vermögens der Verkehrsbetriebe, sondern auch zum Schutz der großen Mehrheit der ehrlichen Kunden“ , sagt ein Sprecher. Immerhin würden die entstandenen Einbußen bei Preisänderungen regelmäßig wieder mit einkalkuliert. „Ehrliche Fahrgäste bezahlen die Zeche am Ende mit“, heißt es auch vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, für den das Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit einem „Freifahrtsschein für Schwarzfahrer“ gleichen würde.

Zurück am Amtsgericht: Zora B. und Mehmet A. wollen ihre Geldstrafen nun in Raten abzahlen. Zusätzlich gibt Zora B. noch ein Versprechen: „Ich bezahle mein Ticket, weil ich nicht ins Gefängnis kann. Was ist dann mit meinen zwei Kindern?“

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