Spielplatz ohne Bewilligung

von Redaktion

Bauamt in Garmisch-Partenkirchen gab falsche Auskunft

Garmisch-Partenkirchen – Katrin Ostermair-Maurer hat sich im Bauamt extra erkundigt. Sie wollten einen Abenteuerspielplatz an der Bergstation ihrer neuen Eckbauerbahn in Garmisch-Partenkirchen bauen. Mit viel Holz, natürlichen Materialien, ein Kinderparadies auf 1600 Quadratmetern zum Sandbuddeln, Schaukeln, Kraxeln. Ob sie eine Genehmigung brauche, wollte sie von der Behörde wissen. Nein, hieß es, mit Verweis auf die Bayerische Bauordnung. Also investierte Ostermair-Maurer. Im Oktober 2021 eröffnete sie den Platz. Nun stellt sich heraus, dass es sich um einen Schwarzbau handelt.

Diesen Begriff, der nach böser Absicht der Bauherrin klingt, will die Gemeinde nicht stehen lassen. „Die Schuld liegt ganz klar in unserem Haus“, betont Bürgermeisterin Elisabeth Koch (CSU). „Das nehme ich auf meine Kappe.“ Das Bauamt habe übersehen, dass es sich bei dem Areal um einen Außenbereich des Ortes handelt – und dort ein Bauantrag nötig sei. Auf diese Rechtslage hat das Ministerium die Gemeinde im Januar hingewiesen. Sofort reichte Ostermair-Maurer die Unterlagen nach. Auch die nötige Rodungsgenehmigung erbat sie nachträglich. Denn nach einem Sturm 2019 musste massiv abgeholzt werden – wenn auch nicht für den Spielplatz selbst. „Ich bin keine, die gegen Auflagen verstößt.“ Die Prüfung einer nachträglichen Genehmigung läuft.

Christian Hierneis hatte mit einer Anfrage an die Staatsregierung das Thema öffentlich gemacht. Den Grünen-Abgeordneten ärgern Schaukeln und Sandkasten am Berg: „Ich will, dass die Natur erhalten bleibt und nicht eventisiert wird.“ Axel Doering, Vorsitzender der Kreisgruppe Bund Naturschutz, sieht das ähnlich.

Ganz anders argumentiert Ostermair-Maurer. Generell gebe es zu wenige Spielplätze im Ort. Dort oben würden sie doch niemanden stören. Bürgermeisterin Koch springt ihr bei. Den Ort hält sie für perfekt, die Gestaltung für „extrem gelungen“. Der Abbau ist nicht in ihrem Interesse, betont sie. Spricht nach der Prüfung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nichts dagegen, „werde ich das genehmigen“.  kat

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