Sparkassenaffäre: Gericht prüft teure Geschenke

von Redaktion

München – Nach drei Jahren sitzen sie wieder hier, auf der Anklagebank des Landgerichts München II. Und hören erneut die gleichen Vorwürfe. Vorne Georg Bromme (73), Ex-Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, im Trachtenjanker und flankiert von seinen Anwälten. Hinter ihm Jakob Kreidl (69), Ex-Landrat von Miesbach, im Straßenanzug. Die Geschenke, derentwegen sich Bromme erneut vor Gericht verantworten muss, seien an wichtige und finanzkräftige Kunden der Sparkasse gegangen. 2019 hatte das Landgericht beide wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Damals ging es unter anderem um Geburtstagsfeiern, Geschenke und luxuriöse Reisen – finanziert von der Sparkasse. Schlossbesichtigungen, Drei-Gänge-Menüs mittags, Fünf-Sterne-Hotels abends, Wein für Hunderte Euro die Flasche und ein „James-Bond-Ausflug“ auf einen Schweizer Berg: Es war eine schier nicht enden wollende Liste von Ausgaben auf Kosten der Sparkasse, die die Richter am Donnerstag abwechselnd mehrere Stunden vortrugen und über die schon 2019 geurteilt worden war.

Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Anklage wollte Bromme damals hinter Gitter bringen. Dieser wiederum möchte eine mildere Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dann im vergangenen Sommer weitgehend die Urteile des Landgerichts, änderte sie aber in einzelnen Punkten ab.

So geht es nun erneut um Geschenke für Kreidls Büro und an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Der BGH hatte hier Freisprüche des Landgerichts aufgehoben: Diese Präsente seien nicht nach außen gerichtet gewesen, sondern intern an die Leitungsorgane der Kreissparkasse, hieß es zur Begründung. Anders als Spenden konnten sie so laut BGH nicht zur Förderung des Ansehens der Kreissparkasse dienen.

Die Sparkasse verschenkte an verschiedene Empfänger etwa Manschettenknöpfe, Hirschhornmesser, Schirme. Eine silberne Foto-Dose und teure Schreibutensilien sowie ein Montblanc-Füllhalter landeten auf Kreidls Schreibtisch. Dieser Füller, so Kreidl, sei für den Eintrag ins Goldene Buch gedacht gewesen – etwa Kardinal Reinhard Marx habe ihn zu diesem Zweck in Händen gehabt. „Das kann man nicht mit einem Kugelschreiber für 50 Cent machen“, sagt Kreidl. „Ich habe das nie als mein Eigentum betrachtet.“

Nie habe er auch etwas mit nach Hause genommen – außer einem Koffer, der immer noch verstaubt bei ihm stehe und den er gerne einmal mit ins Gericht bringen könne. „Bitte glauben Sie mir“, flehte der 69-Jährige das Gericht immer wieder an. „Sie können mir wirklich glauben, hohes Gericht!“ Hätte er nur im Mindesten geahnt, dass die Präsente Grenzen verletzten, hätte er sie nie angenommen. Er sei nun schon mehrfach bestraft. Er habe alle Ämter verloren und Bezüge eingebüßt, seit acht Jahren komme er nicht zur Ruhe.

Die Geschenke stehen im Mittelpunkt des neuen Prozesses – vergleichsweise geht es dabei um geringe Summen. Für den neuen Prozess sind Termine bis Mitte Mai angesetzt.

SABINE DOBEL/NINA GUT

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