München – Zum Auftakt des Sommersemesters hat Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume alle Studierenden zum Tragen von Masken in den Räumen der Hochschulen aufgerufen. Die Regelungen an den Unis sind nämlich unterschiedlich, sie berufen sich auf ihr Hausrecht. An der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität zum Beispiel gilt in allen Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, nur an festen Steh- und Sitzplätzen gilt das nicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt. Dies ist in den zumeist engen Hörsälen nicht der Fall. Nicht so rigide geht die TU München vor: Sie empfiehlt nur „klar und dringlich“ das Tragen einer FFP2-Maske – eine zwingende Pflicht gibt es aber nicht. Die Universität Augsburg teilt mit: „An der Maskenpflicht wird im zuletzt gültigen Umfang vollständig festgehalten.“ Wieder etwas anders ist es bei der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen: Eine medizinische Schutzmaske ist Pflicht, eine FFP2-Maske wird empfohlen.
Eine kleine Initiative von Studierenden und etwa 60 Professoren protestiert in einem Aufruf gegen die Regelungen und fordert ein Ende aller Schutzmaßnahmen. „Wir kritisieren ausdrücklich die eigenmächtige Weiterführung der Maßnahmen durch die Universitäten“, erklärte Konstantin von Unruh, der in Erlangen studiert. dw