Geretsried – Das juristische Nachspiel um die Insolvenz der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber geht weiter. Ursprünglich wollte das Oberlandesgericht (OLG) München gestern ein Urteil dazu sprechen, ob der Freistaat Bayern durch seine Maßnahmen im Listerien-Skandal die Insolvenz verschuldet hat. Nun hat es aber verkündet, dass weiterverhandelt wird. Ende Juni treffen sich die Parteien erneut vor dem OLG, um weitere Rechtsfragen zu klären.
Wegen der Listerien, die bei Sieber gefunden worden waren, ergingen im Mai 2016 eine Verbraucherwarnung und ein Produktions- und Vertriebsstopp, von dem sich das Unternehmen nicht mehr erholte. Insolvenzverwalter Josef Hingerl sieht die Schuld für den Ruin beim Freistaat. Dieser habe „völlig überreagiert“. Hingerl fordert Schadenersatz in Höhe von rund zwölf Millionen Euro.
Das Landgericht München I als erste Instanz wies die Klage ab: Das Vorgehen der Behörden sei rechtens gewesen – und Sieber habe es versäumt, ausreichende Rechtsbehelfe einzulegen. Sollte das Oberlandesgericht auch ein Versäumnis bei Sieber sehen, hätte man „ein schnelles Ergebnis“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner im Dezember. Er „wage aber die Behauptung“, dass die Anwendung des entsprechenden Paragrafen einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht standhalte. Am Ende wird also wohl der BGH entscheiden. gut