Streit um eine Sieben-Meter-Antenne

von Redaktion

Moosinning – Mitten in Moos-inning (Kreis Erding) will die Deutsche Funkturm, eine Tochtergesellschaft der Telekom, für die nächsten 30 Jahre einen mehrere Meter hohen Funkmast errichten. Auf dem Dach von Franz Morasch. Und das darf sie auch – denn der 74-Jährige hat einen Mietvertrag unterschrieben. Der Zweck des geplanten Masts: die Handysignale in der Nachbarschaft zu sammeln und gebündelt an den großen Funkturm etwas außerhalb der Ortschaft zu senden.

„Ich hab noch gesagt, bevor ich einen Vertrag unterschreibe, soll mein Sohn kommen und sich das anschauen“, erzählt Morasch. Die Unterschrift, die er direkt im Anschluss leistete, sei nur zur Vorlage für die Gemeinde, sei ihm daraufhin erklärt worden. Um damit eine Baugenehmigung zu beantragen. Das sei aber nie passiert, berichtet der 74-Jährige. Denn bis zu zehn Metern sind die Funkmasten genehmigungsfrei. Für sein Haus sind momentan 6,80 Meter geplant. In den Verhandlungen sei es aber immer nur um eine zwei Meter hohe Antenne gegangen, beteuert Morasch.

Die Wände des 7,50 Meter hohen Hauses sind 24 Zentimeter dick, die Decke misst nur zehn Zentimeter. Der Antennenträger, der aufs Dach kommen soll, wiegt drei Tonnen. „Wie soll das tragen?“, fragt Morasch. Seine große Sorge: „Bei Sturm kann ich ausziehen.“ Er befürchtet, die Antenne könnte wie ein meterlanger Hebel wirken und sein Haus einfach umwerfen. Wäre von Anfang an von zehn Metern die Rede gewesen, hätte er dem Ganzen nie zugestimmt, betont der 74-Jährige.

Im Mai 2019 hatte Morasch den Vertrag unterschrieben. Doch erst ein Jahr später, als der 74-Jährige vom Einkaufen wiederkam, seien in seinem Garten plötzlich Bauteile für die Antenne gelegen. Einer der Arbeiter hatte dem erschrockenen Hausbesitzer noch erklärt, wichtig sei es, die Antenne schnell aufs Dach zu kriegen. Morgen komme ein Kran, um das Dach runterzuholen. Daraufhin habe Morasch sie aufgefordert, die Arbeiten sofort einzustellen. Damit sei er vertragsbrüchig geworden, die Deutsche Funkturm verklagte ihn: Vor Kurzem standen sich Morasch und eine Vertreterin der Gesellschaft vor dem Landgericht Landshut gegenüber.

Ein anderer Arbeiter, erklärte der 74-Jährige dort, habe den Baustopp noch kommentiert: „Die Anlage passt da ja gar nicht drauf.“ Arglistige Täuschung warf Morasch der Deutschen Funkturm vor. Auch, weil mit dem Beginn der Bauarbeiten über ein Jahr gewartet wurde – und die Widerrufsfrist damit beendet war.

Ganz anders lautet die Geschichte, die der Akquisiteur, mit dem Morasch den Vertrag abgeschlossen hatte, vor Gericht erzählte: Ja, es sei von zwei Metern die Rede gewesen, das sei aber die Größe der einzelnen Antennen. Dass die an einem extra Träger befestigt werden müssen, habe er dem 74-Jährigen gesagt, berichtet er. Und dass dieser bis zu zehn Meter hoch werden könne auch. Das sei auch aus einer Fotomontage ersichtlich gewesen, die er dem Moosinnger gemailt hatte. Morasch beteuerte allerdings, es handle sich bei der Montage, die er erst nach Vertragsschluss gesehen habe, um eine andere als die, die er zuvor per Post bekommen habe. Das Original habe er aber nicht mehr.

Das Urteil soll kommenden Freitag verkündet werden. Die Richterin ließ allerdings wenig Zweifel daran, dass sie die arglistige Täuschung als nicht bewiesen ansah. Doch Franz Morasch will trotzdem nicht so schnell aufgeben. „Ich hab nicht zwei Mal Kammerflimmern überlebt, damit ich mich jetzt von so einem riesigen Ding erschlagen lasse“, sagt er entschieden. Ums Geld – knapp zweihundert Euro im Monat, die auch versteuert werden müssen – sei es ihm beim Vertragsschluss nie gegangen. VON HELENA GRILLENBERGER

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