Rottach-Egern/München – Vor dem Landgericht München I läuft aktuell ein Probationsverfahren. Dabei geht es um die erneute Wiederaufnahme im Badewannen-Mordprozess. 2008 soll ein Familienvater in Rottach-Egern eine 87-Jährige ermordet haben. Die alte Dame lebte in dem Anwesen, in dem der 61-Jährige als Hausmeister arbeitete. Der Mann, der seit 14 Jahren hinter Gittern sitzt, bestreitet bis heute die Tat.
Der letzte Wiederaufnahme-Antrag scheiterte im Dezember 2020 vor dem Landgericht München I. Doch das Oberlandesgericht München entschied anders und erklärte das Ansinnen der Verteidigung für zulässig. Jetzt muss wiederum das Münchner Landgericht I klären, ob der neue Antrag begründet und ob es zu einer Neuauflage des Prozesses kommt. Es wäre dann das insgesamt dritte Verfahren nach 2009.
Damals war der Hausmeister zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es folgte 2012 ein Wiederaufnahme-Verfahren mit gleichem Ausgang. Dreh- und Angelpunkt des Falls ist die Auffinde-Situation der Leiche in einer mit Wasser gefüllten Badewanne. Todesursache war Ertrinken. Doch die Leiche wies massive Hämatome am Kopf auf. Der damalige Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Keil versuchte herauszufinden, ob sich die Seniorin bei einem Sturz in die Badewanne die Verletzungen zugezogen haben könnte. „Ich bin selber in die Badewanne gestiegen, die es damals dort noch gab“, erinnert sich der 72-Jährige. „Wir haben jede Möglichkeit überprüft. Ich lag sogar in Bauchlage in der Wanne“, sagte der Forensiker. Doch kein Kontakt mit der Mischbatterie hätte zu den frischen, hintereinander auf der Kopfoberseite aufgefundenen Hämatomen führen können.
Jetzt allerdings gibt es eine biomechanische Computersimulation, die einen Unfall erklärbar machen soll. Gutachter Keil erschien 2009 zum ersten Prozess mit einem selbst gebastelten Pappmodell, das Höhe und Länge der Badewanne hatte. Es wurde vom Gericht beschlagnahmt und liegt seitdem im Archiv.
Der damalige Richter Ralph Alt fragte Keil nach dem Ursprung der Hämatome. Der Rechtsmediziner hielt sich etwas bedeckt. Auf jeden Fall mussten sie durch stumpfe Gewalt entstanden sein. Die alte Dame könnte zum Beispiel unter einem Tisch gesessen und dann aufgestanden sein. Oder sie könnte zweimal gestürzt sein. Oder jemand könnte sie gepackt und mit dem Kopf gegen den Türstock gestoßen haben. Der Richter gab sich damit nicht zufrieden. Auf seine Frage, ob die Verletzungen auch durch Schläge mit einem stumpfen Gegenstand entstanden sein könnten, antwortete der Rechtsmediziner mit Ja.
Auch im Wiederaufnahme-Verfahren referierte der Forensiker seine Erkenntnisse. Die beiden präparierten, Handteller großen Blutergüsse lagen auf dem Tisch der Vorsitzenden Richterin Petra Beckers. Obwohl der Gutachter in zwei Prozessen nur die Möglichkeiten der Entstehung dieser Hämatome aufzählte, bekam er mehrseitige (in einem Fall bis zu 26 Seiten) anonyme Briefe mit Beschimpfungen ins rechtsmedizinische Institut geschickt.
Das Probations-Verfahren soll den ganzen Mai andauern. Es ist nicht öffentlich. Im Anschluss haben Verteidigung wie Staatsanwaltschaft Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Erst danach entscheidet das Gericht. ANGELA WALSER