Geschenke auf dem Prüfstand

von Redaktion

Miesbach/München – Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt der Volksmund. Doch die Kreissparkasse Miesbach mit ihrem ehemaligen Chef Georg Bromme setzte jene Tugend wohl allzu intensiv um. Diese Meinung zumindest vertrat der Bundesgerichtshof (BGH), als er das Urteil gegen Bromme und den Ex-Miesbacher Landrat Jakob Kreidl aufhob und verlangte, Teile des Untreue-Schuldspruchs neu zu verhandeln.

Gestern ging es vor dem Landgericht München II wieder einmal um die Geschenke an die Jagdfreunde im österreischischen Attenkirch. Die hatten seinerzeit eine teure Kaffeemaschine (2000 Euro), eine neue Fahne (8000 Euro) und eine Finanzspritze (15 000 Euro) zur Renovierung des des eigentlich sanierten Schießstandes erhalten. Dass sich die Tiroler im Gegensatz für das von der Sparkasse Miesbach geförderte Steinadler-Projekt des Landkreises Miesbach engagierten, hatte der BGH schwer angezweifelt. Die Geschenke wurden von einem Zeugen bestätigt. Das Mitwirken der Tiroler Jäger an der Tier-Beobachtung bezweifelte ein Geologe. Er war einst in das Steinadler-Projekt eingebunden. Gegenüber den Jägern sei nie viel preisgegeben worden. Insofern sei es recht unwahrscheinlich, dass ehrenamtliche Hilfe von dieser Gruppe geleistet worden wäre, erklärte er.

Dem Gericht fällt in diesem Verfahren die undankbare Aufgabe zu, einen Wert zu benennen, bis zu dem die Geschenke als solche und nicht als Bestechung gelten. Denn den Wert hat der BGH nicht festgesetzt, sondern lediglich Transparenz gefordert. Das Landgericht hatte 2019 Bromme (73) zu eineinhalb Jahren und Kreidl (69) zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der neue Prozess soll im Mai beendet werden. ANGELA WALSER

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