Miesbach – Im neu aufgelegten Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre hat gestern die Staatsanwaltschaft München II für den ehemaligen Chef der Kreissparkasse, Georg Bromme (73), zweieinhalb Jahre Haft und für den früheren CSU-Landrat Jakob Kreidl (69) eine 15-monatige Bewährungsstrafe gefordert.
Den beiden Männern wird vorgeworfen, Gelder der Sparkasse veruntreut zu haben, in dem sie luxuriöse Geschenke und Reisen mit Arbeitskollegen zulasten des Geldinstitutes finanzierten. Der immaterielle Gesamtschaden beläuft sich auf 240 000 Euro. Die Verteidiger forderten für beide Männer Bewährungsstrafen, für Bromme 15 Monate und für Kreidl neun Monate. Das Urteil soll am morgigen Mittwoch gesprochen werden.
Schon einmal waren die beiden Angeklagten in dem Fall verurteilt worden. 2019 verhängte eine andere Strafkammer am Landgericht München II gegen Bromme anderthalb Jahre, gegen Kreidl elf Monate Haft auf Bewährung. Dagegen waren die Staatsanwaltschaft und der Ex-Sparkassen-Chef in Revision gegangen.
In den Plädoyers wurde immer wieder die Veränderung der Wertigkeit angesprochen. Was früher als jahrzehntelange Praxis galt, fiel im Laufe der Jahre unter vollkommen überzogene Geschenke. Beide Angeklagten waren sich damals keiner Schuld bewusst gewesen, weil es keine Hinweise auf die Verfehlungen gab, argumentierten sie.
Mittlerweile hatten sie aber ihre Fehler eingesehen und um Verzeihung gebeten. Am 13. Mai kam es sogar zu einer persönlichen Entschuldigung beim Sparkassen-Verwaltungsrat (wir berichteten). Für Georg Bromme sei das ein schwerer Gang gewesen, nachdem für ihn dort lange Zeit ein Hausverbot galt, sagte sein Verteidiger. Einem Protokoll zufolge, das die Vorsitzende Richterin vortrug, nahm der Verwaltungsrat die Entschuldigungen an wie auch den immateriellen Täter-Opfer-Ausgleich. Demnach zahlte Bromme 25 000 Euro, Kreidl 15 000 Euro. Der tatsächliche zivile Schaden wurde bereits durch die Sicherungsleistung kompensiert.
Ein besonderes Augenmerk fiel vor den Plädoyers noch auf eine mögliche Amtsträger-Stellung Brommes. Sollte das Gericht zu der juristischen Einschätzung gelangen, dass der ehemalige Sparkassenchef in dieser Funktion eine Bürgermeisterfahrt und eine Geburtstagsfeier arrangierte, drohen ihm deswegen strafrechtliche wie auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen – ähnlich wie Jakob Kreidl. Der muss bereits auf 30 Prozent seiner Pensionsbezüge verzichten.
Kreidls Feier zum 60. Geburtstag, die die Sparkasse 118 000 Euro kostete, hatte die Affäre ins Rollen gebracht. Diese Ausgaben wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) aber nicht beanstandet. Verteidiger Klaus Leipold hatte dazu eine ganz eigene Meinung. Er habe dem damaligen Staatsanwalt angekündigt, sämtliche Gäste der Feier als Zeugen laden zu lassen: Vom Ministerpräsidenten, über den Justizminister bis hin zum Kardinal.