München – Bei der Wiederauflage des Prozesses um die Miesbacher Sparkassenaffäre sind die beiden Hauptbeschuldigten wie schon beim ersten Verfahren mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Ex-Sparkassenchef Georg Bromme (73) erhielt vom Landgericht München II wegen Untreue in 30 Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der ehemalige Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (69) wurde zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt – hier erkannte das Gericht auf 20 Fälle von Untreue.
Als Bewährungsauflage muss Bromme 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten, Kreidl muss 200 Stunden abarbeiten.
Bei der Vielzahl von Geschenken und Reisen habe es sich eindeutig um Ausgaben gehandelt, die keinen Zweck für die Sparkasse hatten, sagte die Vorsitzende Renate Partin in ihrer Urteilsbegründung. Damit seien die Angeklagten „als Organe der Sparkasse verpflichtet“ gewesen, „sparsam zu wirtschaften“. Auch die luxuriöse Ausstattung für Kreidls Büro im Landratsamt kam erneut zur Sprache, ebenso eine von Bromme veranlasste Spende der Sparkasse an den Tiroler Jagdverband, die klar gegen das Regionalprinzip der Sparkasse verstoßen habe.
Während die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe für Bromme gefordert hatte, blieb das Gericht beim Strafmaß in dem Rahmen des ersten Urteils. Allerdings: Brommes Bewährungsstrafe fiel um zwei Monate höher aus als im ersten Prozess. Kreidls Strafmaß blieb gleich.
Damit dürfte nach acht Jahren ein Schlussstrich unter die Sparkassenaffäre gezogen sein, die bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte. Bromme und Jakob Kreidl eilten nach dem Urteil mit gesenkten Köpfen davon und wollten sich nicht mehr äußern. „Nein“, winkte Kreidl ab, „ich bitte um Verständnis“. NINA GUT