Schwarzbau wird wohl abgerissen

von Redaktion

Verwaltungsgerichtshof lehnt Berufung des Bauherrn ab

Wolfratshausen – Für die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen gibt es nachträglich definitiv keine Baugenehmigung. Der Bauherr hatte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das aber in letzter Instanz abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Nun droht der Abriss der Häuser.

Darauf pocht das Kreisbauamt. Das Verwaltungsgericht hatte nach einem Ortstermin geurteilt, dass der Bauherr die Häuser anders als genehmigt gebaut hatte. Die Abweichungen seien so gravierend, dass sich die Häuser nicht auf ein legales Maß zurückbauen lassen. Der Bauherr hatte Terrassenflächen mehr als verdoppelt und Doppelgaragen statt Carports errichtet. Sollte der Bauherr die Häuser nicht bis Oktober abreißen, kann das Landratsamt eine Beseitigungsanordnung erlassen. Die Häuser sind bereits bewohnt. Der Besitzer versucht über den Petitionsausschuss des Landtags, den Abriss zu verhindern. Dort hatte er eine Beschwerde gegen das Landratsamt eingelegt. Über die Petition wird voraussichtlich Mitte Juli entschieden.  cce

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