Nach dem S-Bahn-Unglück in Schäftlarn Mitte Februar mit einem Toten stand relativ schnell fest, dass sich die Ermittlungen auf einen der beiden Lokführer der S7-Züge konzentrieren. Der 54-Jährige aus dem Raum Fürstenfeldbruck wurde vernommen, seine Wohnung durchsucht. Er soll bei der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn Richtung München ein Haltesignal überfahren haben. Doch erdrückend scheint die Beweislage nicht zu sein. Für die Ermittlungen sei ein unfallanalytisches Gutachten entscheidend, das ausstehe, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Erst dann könne beurteilt werden, ob ein strafbares Verhalten – und welches – vorliege. „Die Erhebung einer Anklage steht derzeit daher nicht bevor.“ dw