Wolfratshausen – Der Eigentümer der Schwarzbauten am Isarspitz im Wolfratshauser Stadtteil Weidach muss spätestens im Herbst mit dem Schlimmsten rechnen – dem Abriss seiner Häuser. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden: Es wird keine Baugenehmigung für die von ihm errichteten drei Einfamilienhäuser geben. Sollte der Bauherr der Abrissforderung bis 1. Oktober nicht nachkommen, will das Kreisbauamt eine Beseitigungsanordnung für die Häuser erlassen.
Bürgermeister Klaus Heilinglechner sagt: „Das ist bitter für die Mieter“, drei Familien leben auf den Grundstücken Isarspitz 24, 24a und 25, aber das Urteil sei „nicht überzogen“. Doppelgaragen statt Carports, größere Terrassen: Darüber hätte man eventuell noch reden können. Doch der Bauherr habe ohne Erlaubnis das Grundstück aufgefüllt. Das Verwaltungsgericht kam bei einem Ortstermin zu dem Schluss: Die Außenwände sind jeweils 76,5 Zentimeter höher als genehmigt.
Die Staatsregierung regte als letzte Möglichkeit an, dass die Kommune einen Bebauungsplan aufstellen lässt. So ließe sich das Verbotene legalisieren. Doch das kommt für die Stadt nicht infrage. Sonst baue künftig „einfach jeder auf der grünen Wiese, wie er mag“, sagt der Bürgermeister. CARL-CHRISTIAN EICK