Schlechte Chancen für Alm-Kläger

von Redaktion

VON GERTI REICHL

Bad Wiessee – Bei Wanderern und Mountainbikern ist die Saurüsselalm des Freisinger Baustoff-Unternehmers Franz Josef Haslberger bei Bad Wiessee (Kreis Miesbach) beliebt. Besucher kehren dort ein und feiern – gerne mit Schampus und einer extravaganten Bewirtung durch das Gastro-Paar Tanja und Martin Frühauf. Aber auch die Kritik hält an bei vielen Einheimischen und jenen, die sich um die Entwicklung der Almhütten sorgen.

Nachdem er bereits bei drei Ministerien Protest eingelegt hatte, hat der Verein zum Schutz der Bergwelt auch den Klageweg beschritten. Er fordert, dass die Genehmigung zum Umbau und zur Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich in eine gastronomisch genutzte Almhütte rückgängig gemacht wird – weil er einen Präzedenzfall sieht. Während am Mittwoch bei bestem Wetter Wanderer und Radfahrer die Saurüsselalm ansteuerten, traf sich die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts München mit der Vorsitzenden Richterin Cornelia Dürig-Friedl zum Augenschein und zur mündlichen Verhandlung.

Auch wenn erst am heutigen Freitag das Ergebnis bekannt gegeben werden soll, wurde im Verlauf des dreistündigen Termins deutlich, dass die Klage wohl wenig Chancen auf Erfolg hat. Beigeladen und auch anwesend war Unternehmer Haslberger. Ihm gehört nicht nur viel Fläche im Wiesseer Bergwald, sondern unter anderem auch der nahegelegene Bauer in der Au, bis 2013 ein beliebtes Ausflugsziel.

Mehrere Punkte wurden beim Ortstermin beackert: Etwa die arten- und naturschutzrechtlichen Verstöße, die der Verein beklagt, oder der Lärm, der nun die Tierwelt bedrohe. Haslberger-Anwalt Herbert Kaltenegger hielt der Anwältin des Vereins, Anja Schilling, jedoch entgegen, dass ihr Vortrag sachlich nicht fundiert sei. Auch ging es um die Betrachtung, was zuerst da war: Alm oder die Wege hinauf – für den Verein ein wesentlicher Punkt, um zu belegen, dass durch die Bewirtschaftung der Alm erst die Menschen hinaufgelockt werden.

Als nicht relevant für den Erfolg der Klage sah die Richterin die Debatte um die Anzahl der Sitzplätze, die Haslberger mit 175 außen und 80 innen bezifferte. Auch sonst stellte sie fest, dass die Alm äußerlich dem entspreche, was schon im Juni 2016 als Umbau für die Unterbringung von Rindern und Wollsäuen genehmigt worden sei.

Als überraschender Knackpunkt entpuppte sich die vom Verein als rechtswidrig bezeichnete Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung. Laut Anwalt Kaltenegger sei gar keine Befreiung nötig, da die Originalkarte der Schutzgebietsverordnung von 1955 nicht mehr auffindbar sei. Für den Landkreis eigentlich eine Blamage, da er ohne rechtsverbindlichen Landschaftsschutz dasteht.

Im weiteren Verlauf legte das Landratsamt dar, dass es keine Fehler bei der Abwägung der Privilegierung des Vorhabens sah, was auch der Anwalt der Gemeinde Bad Wiessee, Peter Bachmann, unterstrich. Anwalt Kaltenegger sah vielmehr geradezu einen „Paradefall für eine Privilegierung“. Die Alm sei ein für die Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Dem klagenden Verein warf er vor, dass er die Natur wohl gerne menschenfrei sehen würde.

Seine Ansicht, dass sich gerade der Deutsche Alpenverein (DAV), der ja auch Mitglied beim Verein zum Schutz der Bergwelt ist, verändere, griff die Richterin auf. „Da werden heute Luxus-Einrichtungen gebaut“, sagte Dürig-Friedl und betonte, dass es sich hier nicht um einen Neubau handle und das Gastro-Angebot keine Rolle für die Beurteilung spiele. Sollte er scheitern, will der Verein überlegen, ob er weitere Rechtsmittel einlegen wird. Franz Josef Haslberger wollte sich nach der Verhandlung nicht äußern.

Original verloren: Landkreis steht ohne rechtsverbindlichen Landschaftsschutz da

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