München – So eine bayerische Kabinettssitzung ist manchmal auch für angehende Vogelkundler ein wertvoller Ort. Hier bekommt man Informationen, die es fast nirgends sonst gibt. „Wenn das noch dazu beiträgt, zu verhindern, dass bei uns das Licht ausgeht, ja dann muss eben der Rotmilan mal einen etwas größeren Bogen ums Windrad fliegen“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung des Kabinetts. Er war in der Pressekonferenz gefragt worden, ob zusätzliche Windräder unterhalb des weiß-blauen Himmels Vögel gefährden. Aber laut Aiwanger sind viele Vorbehalte, dass die Rotoren, Uhus oder den Roten Milan gefährden, überzogen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schaltete sich sogleich in die kleine Vogelkunde ein. „Du bist ein echter Ornithologe“, sagte er zu Aiwanger. Der Wirtschaftsminister antwortete: „Ich kenne mich mit Vögeln aus.“
Die Stimmung war heiter, aber natürlich geht es um ein ernsthaftes Problem: Die umstrittene 10H-Abstandsregel, die einen zehnfachen Abstand entsprechend der Höhe des Rades zur nächsten Besiedelung vorschreibt, soll schon bald gelockert werden. So soll etwa in Gewerbegebieten, an Autobahnen oder in speziellen Vorranggebieten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1000 Metern gelten. Die CSU hatte sich lange gegen die Lockerungen gesperrt.
Aiwanger betonte, Bayern könne derzeit etwa sieben Achtel seines Strombedarfs selbst herstellen, davon in etwa die Hälfte durch erneuerbare Energien. Sein Ziel sei es schon, hier annähernd an die 100 Prozent zu kommen. Die zum Jahresende anstehende Abschaltung des Kernkraftwerks Isar 2 erschwere aber den Weg. Zur Kompensation des dort produzierten Atomstroms sei eine Verdoppelung des Windparks notwendig.
Mehr als ein halbes Jahr nach der ersten Runde im Kabinett hat der Ministerrat erneut die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Nachdem insbesondere in der CSU in den vergangenen Monaten ein Umdenken für mehr Windenergie stattgefunden hat, setzt das Gesetz deutlich mehr auf den Ausbau von erneuerbaren Energien als in früheren Entwürfen.
Bis 2040 stelle der Freistaat 22 Milliarden Euro für den „Klimahaushalt“ zur Verfügung. Das Gesetz soll nun zeitnah in den Landtag eingebracht werden. sts/dpa