Assistierter Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung in jeder Lebenslage, muss per Gesetz geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat. Selbst der Bayerische Ethikrat ist uneins in der Beurteilung. Wir fragten nach bei der Vorsitzenden des Bayerischen Ethikrats, Susanne Breit-Keßler.
Wo liegt das Problem?
Der Bayerische Ethikrat ist vollkommen eins in der Absicht, Selbstbestimmung zu achten, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen auszuweiten, für die eine Heilung nicht möglich und der Tod unausweichlich ist. Zudem fordert er, die Suizidprävention voranzutreiben. Wir sind einig in der Sorge um Menschen, die dem Sterben entgegengehen. Wir sorgen uns um Angehörige und Pflegende. Sterben ist ein soziales Geschehen, das alle betrifft. Wir ziehen aber unterschiedliche Konsequenzen. Die Mehrheit hält es für notwendig, den assistierten Suizid in Kliniken und Heimen staatlich zu regeln – mit medizinischer, psychologischer und seelsorglicher Begleitung, damit sich keine Praktiken durchsetzen, die möglicherweise den Lebensschutz dieser besonders vulnerablen Personen gefährden. Die Minderheit befürchtet, dass solche regelhaften Angebotsstrukturen den Normalfall festschreiben und assistierten Suizid als Selbstverständlichkeit erscheinen lassen. Stattdessen soll mehr Augenmerk auf alternative Möglichkeiten des Lebensschutzes bis zuletzt, auf Palliativ Care und Hospizarbeit gelegt werden.
Es gibt Untersuchungen, nach denen in Ländern die Zahl der Suizide gestiegen ist, nachdem ein Gesetz die Regelung liberalisiert hat. Selbsttötung sozusagen enttabuisiert wurde. Was befürchten Sie in Deutschland?
Wenn man bestimmte Krankheiten als einleuchtenden Grund für Suizid betrachtet, könnte ein Rechtfertigungsdruck für Menschen entstehen, die dennoch weiterleben wollen. Man könnte ihnen suggerieren, dass sie zur Last fallen und nur Kosten verursachen. Im Übrigen wird der Diskussion über eine Liberalisierung auch der Tötung auf Verlangen Tür und Tor geöffnet. Sie steht bislang aus gutem Grund unter Strafe. Man darf nicht vergessen, dass das Bundesverfassungsgericht das prinzipielle Recht auf assistierten Suizid festgehalten hat – also in jeder Lebenslage und in jedem Alter, ob man nun arbeitslos wurde, Ärger mit den Eltern, Liebeskummer oder Depressionen hat. Mit dieser Ausweitung hat sich der Bayerische Ethikrat allerdings nicht befasst.
Wie kann der Selbstbestimmung des Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Hemmschwelle zur Selbsttötung zu senken?
Das Sterben beginnt mitten im Leben. Es ist wichtig, sich mit der eigenen Endlichkeit rechtzeitig zu befassen, eine feste spirituelle Basis zu haben, um am Ende getrost gehen zu können. Als Gesellschaft brauchen wir das Bewusstsein, dass Autonomie und Fürsorge zusammengehören. Wir sind füreinander verantwortlich. Gemeinsam sollten wir uns darum bemühen, nach selbstbestimmten Alternativen des Weiterlebens zu suchen, nach der Hilfe, die nötig ist, wenn ein Mensch nicht mehr leben möchte.
Interview: Claudia Möllers