München – Falco Punch ist ein Star und zwar dort, wo viele Jugendliche in ihrer Freizeit rumhängen: auf der Internetplattform TikTok. Dort lesen fast neun Millionen junge Menschen seine Botschaften. Jetzt ist der 26-Jährige das Gesicht einer Kampagne des bayerischen Justizministeriums mit der Botschaft: Pass auf, was du mit deinem Handy machst! „Das Internet vergisst nie“, sagt Punch auf der Homepage, die gestern in Passau präsentiert wurde. Beleidigungen, Hass, Gewalt. „Das Gesetz sieht harte Strafen und andere schwere Folgen vor“, steht dort auch. „Diese reichen vom Verlust des Handys über Arbeits- oder Geldauflagen bis hin zu Gefängnisstrafen oder der Unterbringung in einem Heim.“
Jugendliche und Handy, das ist in vielen Familien ein Reizthema. Pädagogen empfehlen erst ab 12 ein Handy mit Internet und fast jeder kriegt auch eines: 94 Prozent der 12- bis 19-Jährigen in Deutschland besitzen ein Smartphone. Klar, dass damit auch Unfug getrieben wird.
Einer, der in der Praxis oft mit dem Thema zu tun hat, ist Hilmar Buch, Richter am Amtsgericht München. Regelmäßig hat er Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21) vor sich stehen, die mit ihrem Handy Straftaten begangen haben. Die klassischen Fälle:
Beleidigung
„Oft ist dem Täter nicht bewusst, dass eine Beleidigung über das Handy nichts anderes ist als von Angesicht zu Angesicht“, sagt Richter Buch. Am verbreitetsten sei die Beschimpfung „Hurensohn“: „Das wird von manchen als schlimme Beleidigung empfunden.“ In der Kampagne heißt es: „Miese Kommentare unter ein Foto eines Klassenkameraden schreiben, Mitschüler oder Lehrer in der Statusmeldung beleidigen oder eine Beleidigung von jemand anderem liken oder teilen – alles kein Spaß! Sondern strafbar.“ Beliebter Tatort für Beleidigungen sind Klassengruppen bei Whatsapp. Nur wenn das Opfer den Täter anzeigt, ermittelt die Polizei und es kann zu einem Gerichtsverfahren kommen. Manchmal wird dem Täter aber auch ohne Prozess eine erzieherische Maßnahme aufgebrummt, etwa Sozialstunden oder ein Anti-Aggressionskurs.
Pornografische Bilder
Ein Mädchen schickt ihrem Freund Bilder oder Videos von sich: nackt, leicht bekleidet, in anzüglichen Posen. „Das geschieht im Vertrauen in den Freund“, sagt Richter Buch. Doch oftmals zerbricht die junge Liebe, Gefühle sind verletzt – und der Freund verschickt die Bilder an seine Kumpels. Nicht selten verbreitet sich so pornografisches Material an der ganzen Schule und noch weiter. „Für das Mädchen ist das total schlimm“, sagt Buch. „Man kann immer nur zur Vorsicht mahnen.“
Was vielen nicht bewusst sei: „Da machen sich unglaublich viele strafbar.“ Und zwar jeder, der das Bild auf seinem Handy behält oder weiterleitet. Geht das Material an Freunde unter 14, kann das sogar als sexueller Missbrauch von Kindern bestraft werden. Ebenfalls verboten: Heimlich Fotos oder Videos von Mitschülern in der Umkleide oder Toilette machen. Auch ohne Erlaubnis nicht-öffentliche Gespräche aufzunehmen und zu verschicken ist eine Straftat.
Hass und Gewalt
Ein Klassiker in Buchs Gerichtsakten: ausländerfeindliche Witze, Hakenkreuze und seltener auch Gewaltvideos, die vor allem über Whatsapp-Gruppen verbreitet werden. Selten haben die Täter einen rechtsextremen Hintergrund. Im Gegenteil: Oft verschicken Jugendliche mit Migrationshintergrund solches Material. „Sie wollen cool sein und prahlen.“
Das endet spätestens dann, wenn die Polizei klingelt und die Wohnung durchsucht. Für Eltern und die Jugendlichen sei das ein Schock, sagt Richter Buch. Und dass die Polizisten dann auch noch das Handy beschlagnahmen, sei für die Täter sehr schmerzhaft. Immerhin stellt der Richter bei den jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten oftmals Reue fest. „Ich kenne bei dem Thema nicht viele Wiederholungstäter“, sagt er.
Damit es gar nicht so weit kommt, soll die Kampagne Eltern, aber vor allem Jugendliche für das Thema sensibilisieren. Schließlich können die Eltern nicht rund um die Uhr das Smartphone des Nachwuchses kontrollieren. Eine Aufsichtspflicht für die Netz-Aktivitäten gibt es laut Buch nicht. Allerdings sollten die Eltern aus einer sozialen Verantwortung heraus beobachten, was das Kind auf den Plattformen so treibt.
Das Strafmaß ist laut Hilmar Buch übrigens sehr unterschiedlich – das Jugendstrafrecht sieht vor, dass der Richter den Täter sehr genau anschaut. Je nach Vorgeschichte fällt das Urteil milder oder härter aus. Durchaus möglich ist aber Jugendarrest von bis zu vier Wochen.