Gefängnisse in Bayern haben in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 25 Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen müssen, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Das teilte das bayerische Justizministerium mit. In Bayern gibt es nach Angaben des Justizministeriums einen zusätzlichen Bedarf von rund 110 Richterstellen. Hintergrund der Fälle von Haftentlassungen ist das Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Dieses besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.