München – Dienstagnachmittag, gegen 17 Uhr. Bei der S-Bahn Richtung Westen geht mal wieder gar nichts mehr. Nach einem Polizeieinsatz bei Laim wird die Stammstrecke zwischen Pasing und Donnersbergerbrücke komplett gesperrt, S-Bahnen wenden schon in Pasing. Verspätungen und Zugausfälle ziehen sich über Stunden hin.
Tausende Pendler waren wieder mal genervt – wahrscheinlich wissen aber nur die wenigsten, dass sie für ihren S-Bahn-Ärger Anspruch auf Wiedergutmachung haben. Seit Anfang des Jahres gilt der erste Münchner S-Bahn-Vertrag, der sogenannte Kundengarantien beinhaltet. Vier Euro gibt es bei Verspätungen ab 30 Minuten, ferner für verschmutzte Kleidung (wenn man sich zum Beispiel auf einen verschmierten Sitz setzt), Zugausfälle und das Verpassen von Anschlüssen.
Pro-Bahn-Sprecher Edmund Lauterbach sagt: Die Regelung war bis dato selbst Pro Bahn nicht bekannt, erst durch eine E-Mail des bundesweiten DB-Kundendialogs wurde der Fahrgastverband darauf aufmerksam. Es sei gut, dass die S-Bahn jetzt ihre Fahrgäste entschädigen müsse. Zwar wurde die Bahn als Unternehmen bisher schon vom Freistaat in Form sogenannter Pönalen, also Vertragsstrafen, für selbst verschuldete Verspätungen zur Kasse gebeten. Aber das Geld erhielt der Freistaat, nicht die betroffenen Fahrgäste. Auch dem Verkehrsexperten der Grünen-Landtagsfraktion, Markus Büchler, war die Regelung bisher unbekannt. „Nein, das wusste ich nicht. Das müsste breiter kommuniziert werden, damit die Fahrgäste ihre Rechte kennen“. Die Erstattung sei immerhin „eine kleine, symbolische Anerkennung für entstandenen Ärger“.
Die Entschädigung ist allerdings an eine Reihe von Voraussetzungen gekoppelt. Erstens muss man ein persönliches oder aber übertragbares MVV-Abo für eine IsarCard haben, es ist egal, ob es über die DB oder die MVG abgeschlossen wurde. Zweitens kann der Antrag ausschließlich online gestellt werden. Dazu muss die Fahrkartennummer, bei der Verschmutzung zum Beispiel auch ein Foto über die verdreckt Kleidung, mitgeschickt werden. Drittens muss der Antrag spätestens zehn Tage nach dem Störfall gestellt werden. Viertens gilt der Kaufpreis des Tickets als Limit für die monatlich anfallende Erstattungssumme. Die Erstattungssumme monatlich darf nicht höher sein als der Kaufpreis. In der Regel wird maximal zehn Mal im Monat entschädigt. Das 9-Euro-Ticket ist ein Sonderfall, die Entschädigungsregel greift aber auch hier. Fünftens: Ausgeschlossen von einer Entschädigung sind vorher angekündigte Zugausfälle, etwa wegen Baustellen.
Anspruch auf Entschädigung haben übrigens auch Kunden der MVG bei Fahrten mit U-Bahn, Tram oder Bus – und das schon seit 2008. Hier gilt eine 20-Minuten-Grenze. Pro Jahr gebe es etwa 1000 Anträge, vor Corona sogar 6000, sagt MVG-Sprecher Maximilian Kaltner.
Der Link
www.s-bahn-muenchen.de/service/kundengarantien