München – Die Bundesanwaltschaft sieht keine Belege dafür, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) bei seinen Morden und Anschlägen gezielte Hilfe vor Ort gehabt hätte, etwa aus rechtsextremen Szenen. Das machte Bundesanwalt Jochen Weingarten im neuen NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags deutlich. Abseits von Spekulationen habe man keine Anhaltspunkte dafür, dass neben dem NSU-Trio andere Personen in die Auswahl von Tatorten und Opfern eingebunden gewesen wären. Insbesondere gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass eine lokale rechtsextreme Szene vor Ort, etwa bei dem Mord in München, ein Ziel „markiert“ hätte. Die Ermittler hätten in akribischer Arbeit auch ein „klares Kontaktbild“ der NSU-Terroristen erstellen können – das weise keine entsprechenden Kontakte auf. „Wir haben keinen Beleg für Kommunikationen in aktive rechtsextreme Szenen, die tatortbezogen wären“, betonte Weingarten.