Zweitwohnungsteuer für unbewohnte Villa

von Redaktion

Bad Wiessee – Es ist so etwas wie ein persönliches Museum, das ein Privatier vom Starnberger See in Bad Wiessee (Kreis Miesbach) pflegt. Manchmal fährt er in die Villa, die einst seinem Großvater gehörte, schwelgt dort in Erinnerungen, gießt im Sommer und heizt im Winter. Als Wohnung nutzt er sie aber nicht. Und deshalb möchte er auch nicht die Zweitwohnungsteuer zahlen, die ihm die Kommune seit Besitz des Hauses im Jahr 2013 aufbrummt. Gestern ging der Fall vors Verwaltungsgericht in München.

Der Privatier habe das Haus seit dem Tod des Vaters nie bewohnt, betonte der Anwalt, dessen Mandant an Corona erkrankt ist. Sein Herz hänge einfach an den alten Gemäuern und Gegenständen – von alten Uhren bis hin zu alten Alkoholika. „Da stehen Sachen, die gibt es heutzutage gar nicht mehr.“ Es handle sich also nicht um eine Wohnnutzung. „Die Zweitwohnungsteuer findet keine Anwendung.“

Die Anwältin der Gemeinde Bad Wiessee war da ganz anderer Ansicht. Selbst wenn die Villa nur als privates Museum diene, um dort Erinnerungen zu pflegen, „so dient das auch der persönlichen Lebensführung“. Der Vorsitzende Richter gab ihr Recht: „Das ist auch ein persönlicher Zweck.“ Er vertrat die Auffassung, dass die Zweitwohnungsteuer hier zu erheben sei. Nur ein reines Lager wäre keine Wohnnutzung.

Die Satzung der Kommune an sich hielt der Vorsitzende für rechtlich korrekt abgefasst und damit wirksam. Die Steuer sei natürlich eine finanzielle Belastung – für den Kläger beträgt sie etwa 4778 Euro pro Jahr. „Aber das ist Sinn und Zweck der Satzung.“

Der Anwalt aber gab noch nicht auf. Er möchte einen Ortstermin in Bad Wiessee. Nach ersten Bedenken erwägt der Vorsitzende, tatsächlich an den Tegernsee zu fahren und die urige Villa zu besichtigen. An den Anwalt gewandt sagte er: „Sie meinen, der Staub liegt so hoch, dass ich gleich sehe, dass dort keiner wohnt.“ NINA GUT

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