Estenfeld – Die Oberstaatsanwältin spricht von einem Blutbad, das Schwurgericht von der Tat eines Schuldunfähigen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg den psychisch kranken Mann in eine Psychiatrie. „Wer ohne individuelle Schuld handelt, darf nicht bestraft werden“, erklärt der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, gestern bei der Urteilsverkündung. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt ihm unbekannte Menschen mit einem Küchenmesser angriff – und zwar im Zustand der Schuldunfähigkeit. „Er war nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen“, so der Richter.
Drei Frauen, 24, 49 und 82 Jahre alt, sterben vergangenes Jahr. Neun Menschen werden verletzt. Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellten Gutachten seit Jahren paranoid schizophren. Er hat Psychosen, halluziniert und hört Stimmen, die ihm am Tattag die Messerattacke befohlen haben sollen. Das Gericht wertet die Taten unter anderem als dreifachen Mord, versuchten Mord in fünf Fällen und versuchten Totschlag in fünf Fällen.
Mit dem Urteil kommt der Täter womöglich viele Jahre in eine Psychiatrie – „vielleicht das schärfste Schwert des Strafrechts“, kommentiert Schuster, weil die Unterbringung auch lebenslang bedeuten kann. Externe Gutachter untersuchen den Verurteilten künftig in regelmäßigen Abständen. Solange die Erkrankung des Mannes fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nach dem Urteil: „Es bleibt eine tragische Tat, die Bayern damals ins Herz getroffen hat.“ Er begrüßte, dass es nun ein klares Urteil gebe und dass es eine längerfristige Unterbringung des Mannes vorsehe.
Die Tat am 25. Juni 2021 wühlt bis heute viele Menschen in der Universitätsstadt auf. Barfuß betrat der Täter damals ein Kaufhaus und stach mit einem Küchenmesser auf Passanten ein. Nach den drei Frauen attackierte der Migrant weiter wahllos Menschen. Dem Richter zufolge fühlte der Mann sich von den Sicherheitsbehörden verfolgt, wollte sich für angeblich erlittenes Leid rächen. Mutige Passanten hielten ihn damals auf, bis ihn schließlich die Polizei mit einem Schuss stoppte. dpa