Der Bußgeldbescheid, den Georg Schweiger erhalten hat, basiert auf einer Verordnung der Gemeinde Pähl, wonach öffentliche Straßen sauber gehalten werden müssen. Doch auch in Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass diese nicht verschmutzt werden dürfen. „Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig“, teilt das Landratsamt Weilheim-Schongau auf Nachfrage mit. Verfolgt würden solche Verstöße dann über die Polizei.
Wie oft das vorkommt und wie viele Gemeinden im Landkreis ähnliche Verordnungen wie Pähl haben, kann das Landratsamt nicht sagen. Es gebe keine Statistik darüber, wie oft Landwirte wegen Kuhkot ein Bußgeld zahlen müssen. Laut der Polizeiinspektion Weilheim seien Beschwerden wegen Kuhkots bei ihr aber „eine Seltenheit“.