Kleinberghofen – Zwei Doppelhäuser in Kleinberghofen (Kreis Dachau) droht im schlimmsten Fall der Abriss, weil der Bauträger die Baugrenzen überschritten hat. Deshalb verhängte das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung. Vor Ort verhandelte gestern das Verwaltungsgericht (VG) München.
In beiden Doppelhäusern befinden sich jeweils zwei Wohnungen. Jeweils eine steht leer. Die Eigentümer würden diese aber gerne vermieten, was das Landratsamt untersagt hat. Zusätzlich sollten sie 5000 beziehungsweise 4000 Euro Strafe zahlen. Bauträger und Eigentümer wollten sich das nicht bieten lassen und reichten sechs Klagen ein. Richter Johann Oswald erkannte vor Ort bei dem einen Haus eine relativ große Überschreitung der Baugrenze – beim anderen eine relativ geringe. Noch ein Problem fiel auf: Die Planer hatten ein angrenzendes Grundstück, eine Art Freisitz, „dazugeschlagen“.
Rechtsanwalt Daniel Pflüger sagte, wenn die Häuser „nicht befreiungsfähig sind, dann bleibt doch nur der Abriss“! Bettina Neheider, Anwältin einer Eigentümerin, sagte: „Am Ende sind die die Leidtragenden, die hier wohnen und mit dem Planungsfehler nichts zu tun haben.“ Ein Urteil erging noch nicht. Es wird für den Laufe des heutigen Tages erwartet. zim