München – Nach dem tödlichen Stich auf seine 14 Jahre alte Freundin ist der 18-Jährige Joshua M. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Weil bei M. eine „äußerst hohe Wiederholungsgefahr“ auch für schwerste Gewalttaten bestehe, ordnete das Gericht darüber hinaus die vorbehaltene Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass ein Gericht später für den Heranwachsenden eine Sicherungsverwahrung anordnen könnte – dann würde er auch nach Verbüßen seiner Strafe im Gefängnis bleiben.
Die 14-jährige Leila W. aus dem Münchner Stadtteil Bogenhausen wurde im Oktober 2021 von ihrem Freund im Schlaf erstochen (wir berichteten). Der Mordprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil Joshua M. war zur Tatzeit noch minderjährig war. Nun ist das Urteil bekannt. Laut einem Gerichtssprecher soll „echte Mordlust“, das Motiv von Joshua M. gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Monat Jugendstrafe mehr gefordert. Außerdem forderten die Ankläger die Unterbringung von M. in der Psychiatrie. Die Jugendkammer ging hingegen von der vollen Schuldfähigkeit aus. Die Verteidigung hatte für den geständigen Täter eine Verurteilung wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe beantragt ohne weitere Sanktionen.
Das Gericht entschied, bei M. sei das Mordmotiv Heimtücke erfüllt. Seine Freundin sei am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: „schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus.“