München – Die in München angeklagten Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ erhalten Geld- und Bewährungsstrafen. Alle zehn Angeklagte wurden vom Landgericht München I des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot schuldig gesprochen, hinzu kamen teils noch weitere Tatbestände wie Volksverhetzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation „Blood & Honour“ fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten.