Das steht in der Energiespar-Verordnung

Dunkle Städte und kühlere Amtsstuben: Die erste Energiesparverordnung des Bundes (kurz EnSikuMaV) gilt ab heute. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass Klauseln aus Mietverträgen ausgesetzt werden, die eine bestimmte Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Das Credo: Wer die Heizung runter

Samstag, 13. September 2025

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