Dunkle Städte und kühlere Amtsstuben: Die erste Energiesparverordnung des Bundes (kurz EnSikuMaV) gilt ab heute. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass Klauseln aus Mietverträgen ausgesetzt werden, die eine bestimmte Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Das Credo: Wer die Heizung runter
Dieser Artikel (ID: 1702165) ist am 01.09.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).