Dunkle Städte und kühlere Amtsstuben: Die erste Energiesparverordnung des Bundes (kurz EnSikuMaV) gilt ab heute. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass Klauseln aus Mietverträgen ausgesetzt werden, die eine bestimmte Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Das Credo: Wer die Heizung runterdrehen will, soll das auch tun dürfen. Das Heizen von privaten Pools – egal, ob innen oder außen – mit Gas und Strom aus dem Stromnetz ist untersagt. Wie das kontrolliert werden soll? Offen. In öffentlichen Gebäuden soll die Raumtemperatur auf maximal 19 Grad begrenzt werden – wenig genutzte Räume wie Foyers und Flure sollen gar nicht mehr beheizt werden. Denkmäler und Gebäude dürfen nicht mehr angestrahlt werden. Und im Einzelhandel müssen die Ladentüren geschlossen bleiben, damit die Heizwärme nicht entweicht. Beleuchtete Werbeanlagen müssen von 22 bis 16 Uhr ausgeschaltet bleiben. Soweit die ersten Vorgaben, die zunächst für sechs Monate gelten – und zum 20-Prozent-Einsparziel für diesen Winter beitragen sollen.