Ansbach – Kurz nach 18 Uhr am Donnerstagabend spielten sich am Ansbacher Bahnhof dramatische Szenen ab: Ein Mann attackiert erst einen 17-Jährigen, geht dann noch auf einen 20-Jährigen los, der dem Jugendlichen zu Hilfe eilt. Er „kniete auf einem 17-jährigen Schüler, hielt dabei zwei Messer in der Hand und versuchte, ihn dabei zu verletzen“, sagt Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger. Nur der Geistesgegenwart des 20-Jährigen habe der Angegriffene wohl sein Überleben zu verdanken. Der 17-Jährige erleidet aber mehrere Schnittverletzungen, auch sein Helfer wird verletzt. Dann spüren Polizisten den Flüchtenden auf. Sie sprechen ihn an, als er auch sie attackieren will, erschießen die beiden 22 und 25 Jahre alten Streifenpolizisten den Angreifer mit insgesamt drei Schüssen aus ihren Dienstpistolen.
Über das Motiv des Afghanen herrscht Unklarheit. Er war 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, sein Asylantrag wurde 2021 aber abgelehnt. Nun verfügte er nur über einen noch eine Woche geltenden Duldungsstatus. Ob der Asylstatus als mögliches Motiv eine Rolle spielte, sei unklar, sagte der Leiter der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, Dieter Hegwein. Nach Angaben von Zeugen hatte er während der Tat in der Nähe des Ansbacher Bahnhofes mehrfach „Allahu Akbar“ ausgerufen – „Gott ist groß“. Dies alleine sage aber nichts über einen möglichen terroristischen oder islamistischen Hintergrund aus, sagte Hegwein. Weitere Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund hätten sich nicht ergeben, hieß es von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Wohnung des 30-Jährigen wurde durchsucht und sein Handy sichergestellt. Das Mobiltelefon müsse noch vollständig ausgewertet werden, sagte Hegwein. Der Mann war vorher bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ein kleineres Sexualdelikt sei mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe gesühnt worden. Daneben waren ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie fünf Gewaltakte vermerkt, wie die leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Hofmeier erklärte. Zuletzt hatte es ein Betreuungsverfahren für den Mann gegeben. Das deutet auf die Möglichkeit einer psychischen Erkrankung hin. Bei der Durchsuchung seien Antidepressiva gefunden worden.
Die Polizeischüsse hat die Staatsanwaltschaft auch im Blick. „Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem rechtmäßigen Schusswaffengebrauch aus“, sagte Oberstaatsanwältin Hofmeier. „Die Hochaggressivität, die hier aus den Bildern erkennbar ist, hat also diesen offensichtlichen Schusswaffengebrauch eindeutig gerechtfertigt“, sagte Fertinger. Die Polizei hatte Aufnahmen unter anderem von Bodycams der Polizisten ausgewertet. Die beiden angegriffenen Männer wurden in einer Klinik behandelt, konnten diese aber wieder verlassen. mm/lby