Der Einsatz von GPS-Trackern ist juristisch knifflig
Schutz oder Eingriff in die Freiheitsrechte: In vielen Fällen ist eine richterliche Genehmigung nötig
München – Demenzkranke mit Sensoren oder GPS-Technik zu schützen, ist aus juristischer Sicht auch ein Eingriff in die Grundrechte. Diese Entscheidung müsse vom gesetzlichen Betreuer oder dem Vorsorgebevollmächtigten immer sorgfältig abgewogen werden, erklärt die Betreuungsrichterin Corinna Vogler vo