Nürnberg – Eine 59-jährige Ärztin muss sich seit gestern vor dem Landgericht in Nürnberg verantworten, weil sie Patienten unerlaubt Cannabis verschrieben haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in 89 Fällen Privatrezepte für Cannabisblüten ausgestellt zu haben, ohne andere Behandlungsmethoden zuvor ausgeschöpft zu haben. Außerdem soll sie wahrheitswidrige Atteste über die Fahrtauglichkeit der Patienten ausgestellt haben. Zu Prozessauftakt habe die Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. „Die Angeschuldigte klärte keinen der Patienten darüber auf, dass ihre Behandlung in Abweichung von den ärztlichen Leitlinien erfolgte und welche Risiken damit einhergehen“, hieß es in der Anklageschrift. Zudem soll sie nicht überprüft haben, wie die Behandlung mit Cannabisblüten verlief und ob diese Erfolg hatte.
Die Angeklagte, die eine homöopathische Privatpraxis betreibt, verordnete nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das Cannabis, um daran zu verdienen. Sie soll sich des gewerbsmäßigen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in 89 Fällen und dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht haben.