20 Jahre falsche Strom-Rechnungen: Irrtum fliegt erst jetzt auf

von Redaktion

Bischofswiesen – Vor mehr als 20 Jahren wurden in einer Wohnanlage in Bischofswiesen im Berchtesgadener Land die Stromzähler vertauscht. Doch erst jetzt und nur durch einen Zufall wurde der Fehler bemerkt. Jahrelang hatten die beiden Mietparteien die Stromrechnungen ihres Nachbarn gezahlt.

Einer Stromabschaltung ist es zu verdanken, dass der Fehler ans Licht kam, berichtet Florian Brunner, der Geschäftsführer des Wohnbauwerks Berchtesgadener Land. Einer der Mieter hatte eine deutlich höhere Rechnung erhalten: Der Ein-Personen-Haushalt sollte plötzlich knapp 100 Euro Strom pro Monat bezahlen. Der Mieter legte Einspruch ein und drängte auf eine Überprüfung. Daraufhin schaltete der Versorger den Strom ab – allerdings beim Nachbarn. Das Wohnbauwerk wurde auf den Fehler aufmerksam.

Inzwischen ist die Angelegenheit bereinigt, berichtet Brunner. Die Wohnungen wurden mit den richtigen Zählern verbunden. Auch weitere Wohnungen wurden überprüft. Tatsache ist aber: Beide Parteien haben jahrelang jeweils den Strom der Nachbarn bezahlt. Das zu rekonstruieren dürfte schwierig werden. Der zuständige Stromanbieter wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

„Ein Schaden ist nach unserem Kenntnisstand den beiden Mietparteien nicht entstanden, da beide Wohnungen Ein-Personen-Haushalte sind, die bislang einen ähnlichen Verbrauch hatten“, sagt Brunner. Doch ganz so einfach ist es nicht. Stromstände werden Kilowatt-genau berechnet. Der Verbrauch kann je nach Wohnverhältnis und Nutzung ein anderer sein. Einer der Betroffen beklagt nun einen erheblichen Verlust.

Mit den Mietern sei vereinbart worden, dass sie sich mit ihren jeweiligen Stromversorgern in Verbindung setzen, um eine gegenseitige Verrechnung zu veranlassen. Das ist allerdings nicht so einfach. Einer der beiden Betroffenen berichtet von einer „Odyssee“, es habe bereits zahlreiche Telefonate und E-Mails gegeben. Die beiden Mietparteien müssen nun ihre Stromzähler abmelden – wie wenn sie umziehen würden. Hilfreich sei der Stromanbieter dabei nicht gewesen, berichten sie.

Seit Monaten zahlt einer der beiden Betroffenen nun gar keinen Strom, obwohl er einen neuen Vertrag abgeschlossen und eine neue Zählernummer hat. Ein Abschlagsbetrag wurde ihm aber noch nicht mitgeteilt, auch eine Kundennummer liegt noch nicht vor.

Beim Wohnbauwerk Berchtesgadener Land heißt es: Wie weit zurück eine Verrechnung möglich ist, könne nicht abschließend geklärt werden, „da die Mieter eventuell zwischendurch den Stromversorger gewechselt haben oder diese sich auf Verjährung berufen“. Gegenüber dem Stromversorger könne das Wohnbauwerk nicht aktiv werden, da man selbst nicht Kunde sei und „aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Informationen“ erhalte, erklärt Brunner. Dennoch möchte das Wohnbauwerk die Mietparteien unterstützen. „Sollte ein finanzieller Schaden entstanden sein, würden wir das regulieren“, sagt Brunner.

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