Wolfratshausen/München – Die Schwarzbauten in Wolfratshausen waren gestern Thema im Petitionsausschuss des Landtags. Die drei vermieteten Einfamilienhäuser sollen auf Geheiß des Landratsamts abgerissen werden (wir berichteten). Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Bauherr aus Geretsried nicht nur vor Gericht – sondern auch mit einer Beschwerde, die er im Ausschuss einreichte. Doch von dem Gremium kann er keine Hilfe erwarten. Der Petitionsausschuss macht sich für die Mieter stark.
Laut Maya Mantel, Leiterin des Kreisbauamts, weichen die Gebäude am Isarspitz 24, 24a und 25 komplett von der ursprünglich erteilten Baugenehmigung ab. Rückendeckung bekam Mantel vom Verwaltungsgericht sowie vom Verwaltungsgerichtshof. Beide wiesen unisono die Klage des Bauherrn ab, der im Nachhinein eine Baugenehmigung für die drei Einfamilienhäuser erstreiten wollte.
Eine halbe Stunde diskutierten die Mitglieder des Petitionsausschusses die Causa Isarspitz. Schon im Vorfeld hatte der CSU-Abgeordnete Benjamin Miskowitsch betont: Zum einen sei der Fall „juristisch durchdekliniert“. Zum anderen lehne die Stadt Wolfratshausen die nachträgliche Änderung des Bebauungsplans ab. Sprich: Der Petitionsausschuss könne die Kommune nicht zwingen, Baurecht zu schaffen.
Der Vorschlag, den Miskowitsch dem Ausschuss unterbreitete: Ab heute wird den drei Mietparteien ein Jahr Zeit gegeben, um neuen Wohnraum zu finden. Die Maßgabe – „und das ist als eindringlicher Appell zu verstehen“ – an das Kreisbauamt heißt: In der Abrissanordnung sollte als Termin der 1. Oktober 2023 stehen. Zwingend gebunden sei die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht an diese Maßgabe, doch Miskowitsch geht mit Blick auf den Mieterschutz davon aus, dass das Kreisbauamt sich dem Appell nicht verschließen wird. Das Votum des Gremiums fiel einstimmig aus.
Der Abriss der Einfamilienhäuser sei mit höchster Wahrscheinlichkeit „unausweichlich“, sagt Miskowitsch. Es sei denn, dass es im Stadtrat zu einem Meinungsumschwung kommen würde und für die besagten Grundstücke doch ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das hält Miskowitsch angesichts einer unmissverständlichen Stellungnahme aus dem Rathaus jedoch für unwahrscheinlich.
Eine zweite mögliche Option: Die Untere Bauaufsichtsbehörde könnte noch einmal prüfen, ob die Häuser auf ein zulässiges Maß zurückgebaut werden können. Dies haben sowohl die Kreisbauamtsleiterin als auch Landrat Josef Niedermaier bislang kategorisch ausgeschlossen. Der Bauherr, so Niedermaier, habe „gröbest die Gesetze missachtet“ und gemeint, „dass er damit durchkommen wird“.
Das Jahr Schonfrist für die Bewohner der Häuser gilt auch für den Bauherrn, der somit weitere zwölf Monate Miete einstreicht. „Das müssen wir in Kauf nehmen“, räumt Miskowitsch ein. Primär gehe es aber um die Mietparteien. „Die drei Familien können am wenigsten für die Misere, die haben nicht gewusst, dass man ihnen Schwarzbauten vermietet.“ Der Bauherr, der bereits 50 000 Euro Bußgeld zahlen musste, sei mit dem drohenden Abriss seiner Immobilien (der Geretsrieder investierte nach seinen Angaben rund 2,5 Millionen Euro) „schon sehr bestraft“.
Im Landratsamt hält man sich mit einer Reaktion auf die Maßgabe des Ausschusses noch zurück. Der Bauherr äußerte sich auf Anfrage nicht. Sollte ihm eine Abrissanordnung zugestellt werden, kann er Rechtsmittel einlegen.