Nacktfotos von der Schülerin

von Redaktion

Pornografischer Chat: Lehrer könnte Beamten-Status verlieren

München – Einem Lehrer aus dem Landkreis München droht der Ausschluss aus dem Beamtenverhältnis. Die Vorwürfe gegen ihn sind schwerwiegend: Er soll von einer 15-jährigen Schülerin pornografische Bilder und Videos über einen Facebook-Chat bekommen haben und sich in diesem Rahmen mit ihr auch über sexuelle Fantasien ausgetauscht haben.

Für den Besitz jugendpornografischer Schriften ist er bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Schule hat ihn nach Bekanntwerden des Vorfalls suspendiert. Gestern ging es vor dem Münchner Verwaltungsgericht darum, ob der 51-Jährige auch seinen Beamtenstatus verlieren wird.

Bis zu dem Vorfall vor knapp vier Jahren hatte der Mann sehr gute Beurteilungen bekommen, er ist strafrechtlich bisher nie in Erscheinung getreten. Im Sommer 2018 hatte eine seiner Schülerinnen ihm eine Freundschaftsanfrage per Facebook geschickt. Kurz darauf soll sie ihm ein Sportvideo von sich geschickt haben. Als sie nachfragte, ob er ihr Video bekommen habe, soll er sie gefragt haben, ob es sich um ein Nacktvideo gehandelt hätte. Anschließend habe die Schülerin ihm Fotos und Videos von sich geschickt, auf denen sie unbekleidet war. Dem Lehrer wird auch vorgeworfen, sie dazu animiert zu haben.

Dass es die Fotos und die Videos gegeben habe, räumte er ein. Dass er sie dazu aufgefordert habe, bestreitet er. Die Initiative sei von ihr ausgegangen, betont er. Er habe sich bald um Distanz bemüht und den Kontakt zu ihr Ende Januar abgebrochen, sagte er vor Gericht. In der Schule hatten sie sich noch gelegentlich gesehen und gemeinsam den Chat-Verlauf gelöscht. Die Schülerin habe sich danach ihren Eltern anvertraut, die hatten sich an die Schulleitung gewandt. Auch das Kultusministerium wurde eingeschaltet.

Der Lehrer betonte vor Gericht, dass er sein Verhalten bedauere. Es sei ein einmaliger Fehltritt gewesen. Seit der Hausdurchsuchung, bei der auch sein Handy sichergestellt wurde, ist er in psychotherapeutischer Behandlung.

Die Vorsitzende Richterin Martina Scherl hatte einen Ausdruck des gesamten Chat-Verlaufs zwischen Lehrer und Schülerin vorliegen. Er umfasst 136 Seiten. Der Verlauf würde die Vorwürfe gegen den Lehrer untermauern, sagte die Richterin. Dem Staatsanwalt und dem Verteidiger des Lehrers lagen nur die ersten zehn Seiten vor. Um den kompletten Gesprächsverlauf in das Verfahren einzubeziehen, wurde der Prozess unterbrochen. Ein Urteil will die Richterin möglichst noch vor Ende des Jahres fällen.  kwo

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