Pfarrer wird Arbeit untersagt

von Redaktion

Nach sexuellem Missbrauch: Kirchengericht fällt Urteil

Würzburg – Das Kirchengericht des Bistums Würzburg hat einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Pfarrer unbefristet die Arbeit als Priester untersagt. „Weiter reduzierte es die Besoldung des Priesters auf reine Grundsicherung“, teilt die Diözese mit. Der 45-Jährige darf weiter für die Kirche arbeiten, wird derzeit aber in einer Einrichtung außerhalb des Bistums therapeutisch begleitet.

Der Pfarrer ist seit Februar 2020 suspendiert. Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im August 2020 wegen sexuellen Missbrauchs einer zur Tatzeit zwölfjährigen Ministrantin zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung.

Der frühere Kaplan einer Gemeinde im Kreis Bad Kissingen war 2010 mit dem Mädchen intim – unter anderem soll es Zungenküsse gegeben haben.

„In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bad Kissinger Amtsgerichts ging das Kirchengericht von der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers, einer inzwischen 24-jährigen Frau, aus“, teilt das Bistum mit. Demnach kam es zwischen dem Mann und dem Mädchen von dessen 13. Lebensjahr an bis zu seiner Volljährigkeit wiederholt zu sexuellen Handlungen. Kirchengerichte agieren unabhängig von der staatlichen Gerichtsbarkeit. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung bei der römischen Glaubenskongregation möglich.

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