Fürstenfeldbruck – Er schaute sich kinderpornografische Bilder an, speicherte sie auf Laptop und Handy, obwohl er als Leitender Beamter eines Münchner Gerichts hätte wissen müssen, dass das verboten ist. Gestern wurde einem 42-Jährigen vor dem Landgericht München II der Prozess gemacht. Es ging um neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und auch um die Zukunft als Staatsdiener.
Eigentlich hatte der Angeklagte schon im November 2021 vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck ein Geständnis abgelegt. Damals räumte er ein, sich zahlreiche Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Material auf seine digitalen Geräte geladen zu haben. Darunter auch Bilder von Mädchen und Buben im Kindergartenalter. Angeblich hatte der Beamte die Dateien bekommen, ohne das wirklich zu wollen. Über Chats, in denen er sich tummelte, waren ihm zwischen 2017 und 2020 insgesamt 91 Bilder und zwei Videos zugespielt worden. Er löschte stets die Originale. „Aber sie sind ohne mein Zutun auf dem Rechner gelandet“, sagte er gestern in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II.
Gegen das Urteil in erster Instanz hatten er und die Staatsanwaltschaft nämlich Berufung eingelegt. Letztere wohl mit dem Ziel, eine höhere Strafe zu erwirken, die wiederum dem 42-Jährigen seinen Beamtenstatus gekostet hätte. Der bemitleidete sich vor Gericht wegen der Gehaltskürzungen seit Anklageerhebung. Bis dato musste er schon auf insgesamt 20 000 Euro verzichten. Trotzdem bleiben ihm monatlich noch 2900 Euro netto. Seine Zukunft zeichnete er nicht rosig. „Ich werde mein Beamtendasein irgendwo in einem Keller verbringen“, lamentierte er.
Beim Vorsitzenden Richter Thomas Feneberg traf er aber auf Milde. „Es ist nicht haltbar, dass wir ihn härter be-strafen, weil er im Justizdienst ist“, sagte der Richter und drängte auf eine Rücknahme der Berufungen. Aus seiner Sicht seien die Bilder im Rahmen von Kinderpornografie „normal“. Die Berufungen wurden zurückgenommen. Nun droht dem 42-Jährigen noch ein Disziplinarverfahren. ANGELA WALSER