Paulaner siegt im „Spezi“-Streit

von Redaktion

VON ELKE RICHTER

München – Wer in einer Wirtschaft irgendwo in Deutschland ein „Spezi“ bestellt, bekommt eine Mischung aus Orangenlimonade und Cola – egal von welcher Firma. Denn der Begriff hat sich seit vielen Jahren für jede Form des Mischgetränks durchgesetzt. Dabei gibt es in Bayern zwei Brauereien, die ihre Brause explizit unter dem Namen „Spezi“ vertreiben. Jahrzehntelang ging diese Koexistenz gut, doch nun musste ein Gericht entscheiden: Darf auch die große Paulaner-Brauerei aus München ihr Produkt „Spezi“ nennen oder steht das nur der kleinen Brauerei Riegele aus Augsburg zu?

Die Münchner dürfen, entschied das Landgericht München I gestern. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es geht um viel Geld: Der Streitwert lag bei rund zehn Millionen Euro.

Wenn auch über den richtigen Artikel – „der“ und „das“ Spezi sind am geläufigsten, aber auch „die“ Spezi lässt sich nachweisen – trefflich diskutiert werden kann, herrscht bei einem Einigkeit: „Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, sagte Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen „Spezi“ eintragen lassen, die Konkurrenz aus Oberbayern kam in den 60ern auf den Markt.

Der Riegele-Slogan damals: „Ein Spezi muss dabei sein.“ Eine Namenswahl mit Augenzwinkern, ist ein Spezi in Süddeutschland doch eine Bezeichnung für einen guten Kumpel. Doch mit der großen Konkurrenz aus München waren die Augsburger zuletzt nicht mehr gut Freund. Die Brauerei wollte eine neue Lizenzvereinbarung abschließen und somit Geld dafür bekommen, dass „Paulaner Spezi“ auch weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Nach Ansicht der Münchner eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen sie eine Feststellungsklage einreichten.

Kompliziert machten die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Während Riegele zum einen die Rechtsnachfolge der heutigen Paulaner-Gruppe bezweifelte, sah sie zum anderen diese Vereinbarung als Lizenzvertrag an, den man nun – verbunden mit neuem Vertragsangebot – gekündigt habe.

Paulaner erachtete so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig, weil man 1974 nur vereinbart habe, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, hieß es.

Dieser Sichtweise schloss sich nun das Landgericht an, das neben der Rechtsnachfolge auch den Fortbestand der Vereinbarung bejahte. Zudem sei die Vereinbarung als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, mit der eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten beabsichtigt gewesen sei. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert.

Solche Vereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.

„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, sagte Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher. „Jedes hat seinen Geschmack, jedes seine Fans, und jetzt hat jedes seinen Platz.“ Um die 900 000 Hektoliter produziert Paulaner jährlich von seinem Mischgetränk, das sind rund 180 Millionen Halbliter-Flaschen.

Priller-Riegele bewertete das Urteil hingegen als „nicht nachvollziehbar“. Man sei weiter der Meinung, dass es legitim sei, dass Paulaner sich an den Kosten der Markenpflege beteilige. Daher wolle man die Urteilsbegründung prüfen. „Uns war von vornherein klar, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen gehen könnte“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.

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