Noch ein NSU-Verbrechen: Bombe in Nürnberger Kneipe

von Redaktion

München – Es ist eine Untersuchungsausschuss-Sitzung, wie man sie im Landtag selten erlebt. Ein Zeuge, der nur unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen aussagt – Presse und Besucher können seinen Worten, die technisch verzerrt werden, nur per Videoübertragung folgen. Stundenlang wird Carsten S., im Münchner NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, befragt. Der junge Mann hatte in dem Verfahren als Einziger umfangreich ausgesagt. Die Übergabe der späteren Mordwaffe „Ceska“ an die NSU-Terroristen hatte er gestanden. Seitdem gilt er in der rechtsextremen Szene als Verräter, lebt in einem Zeugenschutzprogramm.

Bei der Sitzung am Donnerstag geht es um den Anschlag 1999 auf die Nürnberger Gaststätte „Sonnenschein“. Erst durch die Aussage von S. 2013 im NSU-Prozess kam heraus, dass die Tat dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ zuzurechnen ist. Der Taschenlampen-Anschlag in Nürnberg wurde im NSU-Prozess zwar behandelt, er wurde aber nicht mehr Teil der Anklage der Bundesanwaltschaft. Deshalb will der Untersuchungsausschuss nachbohren.

Er vernimmt nacheinander S., einen einst zuständigen Staatsanwalt und den damaligen Pächter der Gaststätte „Sonnenschein“. S. berichtet erneut über Andeutungen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt über den Anschlag: Bei einem Treffen, bei dem S. den Uwes die spätere Mordwaffe „Ceska“ übergab, hätten sie erzählt, dass sie „eine Taschenlampe“ in ein Geschäft in Nürnberg gestellt hätten. So stoßen die Ermittler auf die Tat im Jahr 1999: Die Täter hatten eine als Taschenlampe getarnte Rohrbombe in der Gaststätte abgelegt. Der junge Mann, der die Gaststätte gerade erst faktisch übernommen hatte, fand die Lampe, betätigte den Schalter. Die Bombe explodierte, er überlebte verletzt.

Der ab 2013 zuständige Ermittler der Bundesanwaltschaft erläutert, man habe zwar keine konkreten weiteren Hinweise auf die Täter gefunden. Man habe die Aussage von S. aber als glaubhaft erachtet. Eindrücklich schildert er, dass der Anschlag beinahe die erste Mordtat des NSU geworden wäre. Wären zwei Verschlusskappen an den Seiten des Metallrohrs der Lampe bei der Explosion des enthaltenen Schwarzpulvers nicht weggeflogen, „dann wäre die Tötungswahrscheinlichkeit sehr hoch gewesen“, sagt er. C. TROST

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