Landshut – Sie tanzt auf Tiktok mit der russischen Flagge, sie gibt seltsame Tipps, um Putin zu unterstützen – und sie ist vielen Ukrainern, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, regelrecht verhasst: Yulia P. bloggt für Russland nach Leibeskräften. Ihr Telegram-Kanal soll über 90 000 Follower haben. Dort rief sie auch zur bewussten Energieverschwendung auf, um Deutschland zu schaden und Russland zu helfen. Sie filmte sich dabei, wie sie alle Lichter in ihrer Wohnung anschaltet – dazu den Elektroherd. Dass sie die Rechnung dafür selbst bezahlen muss, stört sie offenbar nicht. In einer anderen Szene tanzt sie zu einem Filmausschnitt, der offenbar einen Luftangriff Russlands auf eine ukrainische Stadt zeigt. Auf Tiktok ist sie mit einer russischen Fahne zu sehen, sie tanzt provozierend zu Rhythmen – während im Hintergrund Demonstranten mit ukrainischen Flaggen zu sehen sind.
Nach einem Bericht der österreichischen Zeitung „Der Standard“ ist P. auch im Nachbarland auffällig geworden. Sie filmte sich in Salzburg, während sie zwei ukrainische Frauen belästigte, sie verfolgte und Parolen wie „Russland wird siegen“ rief. Schon seit Monaten entbrannte in den sozialen Medien die Diskussion, ob P. das ungestraft immer weiter treiben darf. Mehrmals wurde P. angezeigt – nichts passierte. „Ich dachte, die sollte schon abgeschoben sein“, hieß es etwas ernüchtert in einem Kommentar.
Doch so einfach ist das nicht. Am Freitag durchsuchte der Staatsschutz der Kripo Landshut nun die Wohnung von P. und ihrem Partner. „Dabei wurden drei Smartphones und ein Notebook als Beweismittel und mit dem Ziel der späteren Einziehung beschlagnahmt“, erklärte die Polizei. Ermittelt werde wegen der Verherrlichung des russischen Angriffskrieges. Seit Mai gebe es mehrre Fälle. Infrage kommen hier die Straftatbestände der Beleidigung und der Billigung von Straftaten.
Es ist kein Einzelfall: Auch in anderen Bundesländern ermitteln Behörden wegen Kriegsverherrlichung. Ende Mai meldete der MDR, allein in Sachsen-Anhalt lägen 46 Fälle vor, in denen Beschuldigte das berüchtigte russische „Z-Symbol“ gezeigt hätten – auch das kann als Billigung von Straftaten verfolgt werden. Allerdings ist die Strafverfolgung uneinheitlich. Es gab auch schon Fälle, in denen Amtsgerichte die Angeklagten straffrei davon kommen ließen, weil das Zeigen von „Z“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
In Landshut stellte die Polizei zudem fest, dass sich die 30-jährige Russin ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält. Allerdings hält das Polizeipräsidium Niederbayern in einer gemeinsamen Erklärung mit der Staatsanwaltschaft Landshut dazu fest: „Abschiebungen nach Russland sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesetzt.“ Ein Grund dafür sind praktische Hemmnisse: Seit Beginn des Krieges sind direkte Linienflüge nach Russland ausgesetzt.
Abschiebung de facto unmöglich